Für die tödliche Fahrt mit einem Porsche GT3 RS, bei der auf der A 5 bei Efringen-Kirchen ein 59-Jähriger in einem Ford Fiesta starb, geht der Staatsanwaltschaft das Urteil nicht weit genug. „Voraussichtlich wird die Staatsanwaltschaft ... die Verhängung einer unbedingten Freiheitsstrafe anstreben“, erklärt Karin Sattler-Bartusch. Das eingelegte Rechtsmittel hat die Staatsanwaltschaft Freiburg – Zweigstelle Lörrach – noch nicht näher bezeichnet. „Die Entscheidung über diese Frage, wie auch die Begründung des Rechtsmittels, erfolgen nach Eingang der schriftlichen Urteilsgründe“, teilt die Oberstaatsanwältin auf Anfrage unserer Zeitung mit.
Gegen erstinstanzliche Urteile der Amtsgerichte in Strafsachen sei grundsätzlich das Rechtsmittel der Berufung beim zuständigen Landgericht oder das Rechtsmittel der Sprungrevision zum zuständigen Oberlandesgericht gegeben, informiert Sattler-Bartusch. Anders als die Berufung führe die Revision nicht zu einer Neuverhandlung der Sache in tatsächlicher Hinsicht, sondern erschöpft sich auf entsprechende Rüge hin in einer rein rechtlichen Überprüfung des Urteils und des diesem zugrundeliegenden Verfahrens.