In Lörrach verhandelte Todesfahrt bei Efringen-Kirchen geht in nächste Runde Staatsanwaltschaft will Haft für Raser

Daniel Hengst
Das Urteil ist für den Porschefahrer (rechts) noch nicht rechtskräftig. Foto: Jutta Schütz

Die Anklage geht in Revision gegen das Urteil des Amtsgerichts Lörrach und will die zwei Jahre auf Bewährung nicht akzeptieren. Die Rechtsprechung liegt noch nicht schriftlich vor; erst danach wird entschieden, vor welchem Gericht es weiter geht.

Vor dem Lörracher Amtsgericht wurde vergangenen Donnerstag ein Urteil gegen einen 31-Jährigen gefällt: zwei Jahre auf Bewährung, drei Jahre wird der deutsche Führerschein entzogen und auch das Fahren mit ausländischen Führerscheinen in Deutschland untersagt, die Geldstrafe ist sechsstellig.

Für die tödliche Fahrt mit einem Porsche GT3 RS, bei der auf der A 5 bei Efringen-Kirchen ein 59-Jähriger in einem Ford Fiesta starb, geht der Staatsanwaltschaft das Urteil nicht weit genug. „Voraussichtlich wird die Staatsanwaltschaft ... die Verhängung einer unbedingten Freiheitsstrafe anstreben“, erklärt Karin Sattler-Bartusch. Das eingelegte Rechtsmittel hat die Staatsanwaltschaft Freiburg – Zweigstelle Lörrach – noch nicht näher bezeichnet. „Die Entscheidung über diese Frage, wie auch die Begründung des Rechtsmittels, erfolgen nach Eingang der schriftlichen Urteilsgründe“, teilt die Oberstaatsanwältin auf Anfrage unserer Zeitung mit.

Gegen erstinstanzliche Urteile der Amtsgerichte in Strafsachen sei grundsätzlich das Rechtsmittel der Berufung beim zuständigen Landgericht oder das Rechtsmittel der Sprungrevision zum zuständigen Oberlandesgericht gegeben, informiert Sattler-Bartusch. Anders als die Berufung führe die Revision nicht zu einer Neuverhandlung der Sache in tatsächlicher Hinsicht, sondern erschöpft sich auf entsprechende Rüge hin in einer rein rechtlichen Überprüfung des Urteils und des diesem zugrundeliegenden Verfahrens.

In einem Berufungsprozess könnten entsprechend alle Details des Falles, alle Tatsachen und Fakten sowie Zeugenaussagen noch einmal geprüft und bewertet werden. Auch neue Beweise, Gutachten oder Zeugen können dann in das neue Urteil einfließen. Bei einer Revision wird hingegen lediglich geprüft, ob das Amtsgericht Lörrach rechtliche Fehler gemacht hat.

Rückblick: Der deutsche Unternehmer, der in Basel wohnt, wollte seinem Freund den Porsche zeigen. Mit 1,7 Promille Blutalkohol setzte er sich hinter das Steuer und beschleunigt auf der A 5 nachdem der Autobahnzoll überquert wurde. Der Beifahrer mahnt ihn, langsamer zu fahren. Ein Familienvater setzt mit 120 Stundenkilometern zum Überholen an und wird auf der linken Spur von dem Porsche mit Tempo 243 gerammt.

Der Fahrer des Transporters bleibt geschockt im Fahrzeug sitzen, andere Autofahrer halten nicht an, lediglich zwei Frauen, deren Auto von Fahrzeugteilen getroffen wird. Der Unternehmer bietet seinem Beifahrer noch im Auto sitzend 300 000 Euro an, wenn dieser angebe, dass er gefahren sei. Der Beifahrer hat sich beide Hände gebrochen, dem Fahrer ist kaum etwas passiert. Der Kleinwagenfahrer hinterlässt zwei Kinder und eine geschiedene Frau. Vor Prozessbeginn wird eine Entschädigung gezahlt. Die drei Hinterbliebenen nehmen die unter Tränen geäußerte Entschuldigung des Porsche-Fahrers an. Die Annahme der Entschuldigung von Ex-Frau und den beiden Kindern sowie die „gute Sozialprognose“ für den Fahrer lässt das Gericht bei seinem Urteil Milde walten.

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