Inzlingen In der Neumatt geht es bald los

Heinz Vollmar
Hier soll das neue Baugebiet „In der Neumatt“ entstehen. Foto: Heinz Vollmar

Neubaugebiet: Gemeinderat Inzlingen vergibt Erschließungsarbeiten / Arbeitsbeginn nach Sommerferien

Mit der Erschließung des Neubaugebietes „In der Neumatt“ in Inzlingen soll nach den Sommerferien begonnen werden. Das Ende der Erschließungsarbeiten ist vertraglich für den 31. Juli des kommenden Jahres vorgesehen. Dies teilten Bürgermeister Marco Muchenberger und der Planer Adolf Himmelsbach in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am Dienstag mit.

Von Heinz Vollmar

Inzlingen. Mit der Erschließung betraut wird die Firma ArGE Oskar Vogel Walliser, welche die Arbeiten zu einem Preis in Höhe von 1 312 706,33 Euro ausführen wird.

Das Unternehmen aus Eimeldingen war aus dem Ausschreibungsverfahren und den Bietergesprächen als Sieger hervorgegangen, wie Adolf Himmelsbach in der Sitzung des Gemeinderates erklärte. Bei der Submission am 13. Juli hätten nur vier Bieter ein Angebot abgegeben. Nach Angaben des Planers musste ein Bieter aus der Wertung ausgeschlossen werden, so dass am Ende nur noch aus drei Firmen ausgewählt werden musste.

Die Kostenberechnung für die Erschließung war ursprünglich vom Gemeinderat mit 1,43 Millionen Euro festgestellt worden. Darin waren nicht nur die Bau-, sondern auch die Nebenkosten, ein weiteres Gewerk sowie die Mehrwertsteuer enthalten.

Mit den aktuellen Bau- und Nebenkosten sowie der Mehrwertsteuer ergibt sich nunmehr im Haushalts- und Wirtschaftsplan eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von rund 72 000 Euro. Die Mittel seien jedoch im Rahmen der Gesamtdeckung vorhanden, bekräftigte Bürgermeister Marco Muchenberger.

Keine Stoffpreisgleitklauseln

Er wies darauf hin, dass die höheren Kosten auch unmittelbaren Einfluss auf die von den Eigentümern zu bezahlenden Erschließungsbeiträge haben. Zuletzt seien die Umlegungsbeteiligten im November über die geschätzten Erhöhungen informiert worden. Derzeit würden noch Berechnungen vorgenommen, ob und in welcher Höhe der anzunehmende Quadratmeterpreis verändert wird.

Die Preissteigerungen aufgrund des Ukraine-Krieges und aufgrund der galoppierenden Inflation hatten in Bezug auf die Erschließungskosten für das Baugebiet „In der Neumatt“ bereits in den vergangenen Monaten zu erheblichen Diskussionen geführt.

Diesbezüglich brachte der Planer auch sogenannte Stoffpreisgleitklauseln ins Spiel. Hierbei handelt es sich um Klauseln in den Geschäftsbedingungen, die es den Unternehmern ermöglichen, die durch Preissteigerungen entstehenden Mehrkosten an die Auftraggeber weiterzureichen. Wie Adolf Himmelsbach verlauten ließ, kämen diese Klauseln jetzt aber doch nicht zur Anwendung.

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