Inzlingen Kritik an örtlichen Bauvorschriften

(mv)
Auf diesem Grundstück am Bützmattweg soll ein zweites Wohnhaus errichtet werden. Dafür musste der Bebauungsplan „Bützmatt-Tal“ geändert werden. Foto: Monika Vollmar

Beschluss: Gemeinderat Inzlingen ändert Bebauungsplan „Bützmatt-Tal“. Ist manches noch zeitgemäß?

Inzlingen - Der Inzlinger Gemeinderat hat sich im Rahmen seiner jüngsten öffentlichen Sitzung mit einem Bauantrag zum Einbau einer Dachgaube am Inzlinger Bützmattweg und der zweiten Änderung des Bebauungsplans „Bützmatt-Tal“ befasst.

Die entsprechenden Tagesordnungspunkte konnten recht schnell abgehandelt werden, ging es beim Einbau der Dachgaube doch lediglich um die Kenntnisnahme durch den Gemeinderat. Zuvor hatte bereits der Fachbereich Baurecht der Stadt Lörrach für das Vorhaben grünes Licht signalisiert.

„Bützmatt-Tal“

Etwas umfangreicher gestaltete sich dagegen das Verfahren um die zweite Änderung des Bebauungsplans „Bützmatt-Tal“. Die Änderung war notwendig geworden, weil der Eigentümer eines Grundstücks am Bützmattweg ein zweites Wohnhaus errichten will. Dies hätte jedoch das bisher ausgewiesene Baufenster nicht zugelassen. Im entsprechenden Entwurf des Bebauungsplans wurde daher das bestehende Baufenster im hinteren Bereich des Grundstücks verkleinert und dafür in der Flucht der Nachbargebäude jedoch ein weiteres, kleineres Baufenster festgesetzt.

Keine Einwände gegen das Vorhaben hatten in den zurückliegenden Monaten im Rahmen der öffentlichen Auslegung auch die Träger öffentlicher wie privater Belange vorgebracht. Der Gemeinderat beschloss die Bebauungsplanänderung daher einstimmig.

Kritik an einigen Inhalten der örtlichen Bauvorschriften äußerte SPD-Gemeinderat Urs Westermann. Diese Vorschriften gelten auch für den Bebauungsplan „Bützmatt-Tal“.

So vor allem in Bezug auf die Nutzung von Solarkollektoren. Die Vorschriften regeln unter anderem, in welcher Größenordnung und in welchen Abständen von den Dachkanten solche Anlagen auf den Dächern anzubringen sind. Westermann meinte, dass diese Regelungen angesichts der Energiewende nicht mehr zeitgemäß seien. Vielmehr solle man froh sein, wenn ein Bauherr Solarenergie nutzen wolle.

Ebenso wandte er sich gegen die Vorschrift, dass Anlagen zur Nutzung von Windenergie im gesamten Plangebiet unzulässig seien. Auch diese Vorschrift passe nicht mehr in eine Zeit, in der man zusehends mehr gefordert sei, alternative Energieformen zu nutzen. Insofern sollte so etwas nicht grundsätzlich verboten werden, rief Westermann zu einem Umdenken auf.

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