Das bestehende Baufenster selbst wird von 270 Quadratmetern Fläche um die Fläche des neu an der Straße geplanten Gebäudes reduziert. Dadurch entsteht in der Summe flächenmäßig keine Bebauung, die nicht bereits im ersten Bebauungsplan vorgesehen war. Demzufolge wird auch die Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 eingehalten.
So wird das bestehende Baurecht auf dem Grundstück neu verteilt, so dass ein weiteres Gebäude mit einer Grundfläche von elf mal 9,50 Meter errichtet werden kann, sagte Färber. Die Bauvorschriften des alten Bebauungsplanes werden in den neuen Plan, der nur für dieses Grundstück Gültigkeit hat, übernommen. Wie Stephan Färber betonte, sei die Änderung des Bebauungsplanes sinnvoll, da die Rahmenbedingungen erfüllt seien, und sie in einem beschleunigtem Verfahren ohne die sonst erforderliche Umweltprüfung durchgeführt werden kann. Auf die Schutzgüter werde in der Begründung jedoch weiterhin eingegangen.