Inzlingen Rat legt Höhe der Grundsteuer fest

Rolf Reißmann
Unterm Strich wird die Grundsteuerreform nicht viel mehr Geld in die Gemeindekasse spülen. Foto: Tim Nagengast

In Inzlingen liegen die Grundsteuern A und B ab kommendem Jahr bei jeweils 200 v. H.

Der neue Hebesatz für die Grundsteuer in Inzlingen ist mit 200 festgesetzt. In der jüngsten öffentlichen Gemeinderatssitzung begründete Bürgermeister Marco Muchenberger den Vorschlag, eine Hebesatzsatzung zu beschließen. Sowohl für Bürger als auch die Gemeinde bestehe damit eine gut verständliche Rechts- und Planungssicherheit.

Die Einwohner können damit ihre eigene Grundsteuerbelastung selbst ausrechnen. Muchenberger verwies noch einmal auf die Grundsätze der neuen Grundsteuerregelung. Anliegen des Gesetzgebers sei es, insgesamt eine gerechtere Steuerlast nach Grundstücksgrößen zu erreichen. So sollen bisherige Unterschiede zwischen dicht bebauten und großen, brachliegenden Flächen ausgeglichen werden.

Die Gemeinden seien angehalten, die neue Steuer aufkommensneutral zu gestalten. Dennoch könne es innerhalb der Siedlung zu Differenzen kommen, Anhand von Beispielen stellte Muchenberger dar, wie es durchaus vorkommen werde, dass Flächen mit Häusern in Geschossbauweise eine Entlastung erfahren, während für große Gartenflächen mehr Steuer zu zahlen sei.

In der Diskussion bekräftigten die Gemeinderäte, dass in Inzlingen mit seiner Siedlungsstruktur eine relativ homogene Situation bestehe. Allerdings seien auch hier wenige sehr große Baugrundstücke steuerlich übervorteilt gewesen. Allerdings sei eben auch mit der neuen Regelung eine absolute Gleichbehandlung nicht möglich. Günstig wirke sich aus, dass alle Eigentümer und Mieter gleichermaßen betroffen seien. Die Neuregelung schaffe auf jeden Fall gegenüber den Regelungen aus den 1960er Jahren einen Ausgleich.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, den Hebesatz 2025 für beide Grundsteuerarten auf jeweils 200 v. H. festzusetzen. Der Gewerbesteuersatz liegt im nächsten Jahr bei 400 v. H.

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