Die Einwohner können damit ihre eigene Grundsteuerbelastung selbst ausrechnen. Muchenberger verwies noch einmal auf die Grundsätze der neuen Grundsteuerregelung. Anliegen des Gesetzgebers sei es, insgesamt eine gerechtere Steuerlast nach Grundstücksgrößen zu erreichen. So sollen bisherige Unterschiede zwischen dicht bebauten und großen, brachliegenden Flächen ausgeglichen werden.
Die Gemeinden seien angehalten, die neue Steuer aufkommensneutral zu gestalten. Dennoch könne es innerhalb der Siedlung zu Differenzen kommen, Anhand von Beispielen stellte Muchenberger dar, wie es durchaus vorkommen werde, dass Flächen mit Häusern in Geschossbauweise eine Entlastung erfahren, während für große Gartenflächen mehr Steuer zu zahlen sei.