Inzlingen Schottergarten sorgt für Ärger

Rolf Reißmann
Schottergärten sind seit 2020 verboten. Foto: Felix Kästle/dpa

Schottergärten sind verboten. Ein Inzlinger ärgert sich über den des Nachbarn und fragt im Gemeinderat nach.

Ob es denn doch noch erlaubt sei, Schottergärten neu anzulegen, wollte ein Bürger in der jüngsten Gemeinderatssitzung wissen. Er zeigte sich verärgert über eine solche Anlage in seiner Nachbarschaft. Seit dem 1. August 2020 ist die Neuanlage von Schottergärten in Baden-Württemberg verboten. Schließlich schaffen sie durch die Abdichtung des Bodens mit Plastikplanen eine vegetationslose Landschaft, in der nichts wächst. Dies hat zur Folge, dass Insekten und Kleinlebewesen keinen Lebensraum mehr finden, den sie in Städten und Gemeinden aber brauchen.

Auch rechtliche Schritte sind möglich

Kommunen können seither auf die Beseitigung von Schottergärten drängen, die vor dem Stichtag angelegt wurden. Das Landesgesetz macht auch rechtliche Schritte möglich. Auch Bürgermeister Marco Muchenberger erklärte in der Sitzung, dass die Gemeinde bei Neubauten Schottergärten ausschließt. Insgesamt hoffe man aber auf die Vernunft der Grundstücksbesitzer, dass Schottergärten, die nach dem 1. August 2020 angelegt wurden, zurückgebaut werden, ohne dass die Behörden einschreiten müssen. Andernfalls gebe es eine Meldung an die Baurechtsbehörde des Landratsamts, die dann weitere Schritte unternimmt. Abzugrenzen sind Schottergärten von Steingärten, weil diese keine Abdeckplane haben und somit Wachstum zulassen. In Steingärten können zudem Eidechsen Unterschlupf finden.

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