Ob es denn doch noch erlaubt sei, Schottergärten neu anzulegen, wollte ein Bürger in der jüngsten Gemeinderatssitzung wissen. Er zeigte sich verärgert über eine solche Anlage in seiner Nachbarschaft. Seit dem 1. August 2020 ist die Neuanlage von Schottergärten in Baden-Württemberg verboten. Schließlich schaffen sie durch die Abdichtung des Bodens mit Plastikplanen eine vegetationslose Landschaft, in der nichts wächst. Dies hat zur Folge, dass Insekten und Kleinlebewesen keinen Lebensraum mehr finden, den sie in Städten und Gemeinden aber brauchen.