Inzlingen Tempo 30 für die Ortsdurchfahrt

Tim Nagengast
Entlang der Riehenstraße werden bald viele neue 30er-Schilder aufgestellt. Foto: Tim Nagengast

Auf der Riehenstraße darf schon bald nur noch mit 30 Kilometern pro Stunde gefahren werden. Und zwar auf ganzer Länge vom Grenzübergang bis zum Wasserschloss. Möglich macht dies eine Novellierung der Straßenverkehrsordnung.

Wann genau die neue Temporegelung greift, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht klar. Nachdem der Gemeinderat am Dienstagabend aber einstimmig den Weg dafür freigemacht hat, will die Verwaltung umgehend den entsprechenden Antrag bei der zuständigen Lörracher Straßenverkehrsbehörde einreichen.

Sicher ist: Mit der Einführung von Tempo 30 auf der gesamten Länge der Riehenstraße vom Grenzübergang bis zum Wasserschloss wird auch der Schilderwald dichter. Entlang der 2,2 Kilometer langen Strecke muss nämlich an jeder Straßeneinmündung ein 30er-Schild aufgestellt werden. Die Riehenstraße selbst wird vorfahrtsberechtigt bleiben.

Für Bürgermeister Marco Muchenberger ist die Möglichkeit, für die Ortsdurchfahrt Tempo 30 beantragen zu können, ein großer Erfolg. Jahrelang habe man sich im Kontext zum Verkehrskonzept für die Gemeinde vergeblich um eine Geschwindigkeitsreduzierung bemüht. Auch „Tempo 40“ wurde nicht genehmigt. Weil für sogenannte übergeordnete Straßen – die Riehenstraße ist eine Kreisstraße – von Gesetzes wegen eine Regelgeschwindigkeit von 50 Kilometern pro Stunde gilt, konnte die Gemeinde Inzlingen daher bislang keine „Schlupflöcher“ finden, um die Autofahrer im Dorf auszubremsen.

Zwar sind im Zuge des Verkehrskonzepts „Buskaps“ als Verengungen auf der Riehenstraße gebaut und an mehreren Stellen Zebrastreifen und auch ein Veloschutzstreifen aufgebracht worden, doch am Tempolimit war bisher nicht zu rütteln. Auch der „Umweg“ über einen Lärmaktionsplan (LAP) hätte keinen Sinn ergeben, wie Muchenberger im Gemeinderat klarstellte. Denn um ein Tempolimit als Lärmschutzmaßnahme (wie etwa in Lörrach) beantragen zu können, müsse an den entsprechenden Stellen starker Verkehr herrschen. Mindestens 8000 Fahrzeuge pro Tag seien da die Richtschnur, sagte Muchenberger. Auf der Riehenstraße seien in entsprechenden Testzeiträumen jedoch nur etwa 3000 Fahrzeuge täglich gezählt worden – auf der Schlossstraße etwa 4700 am Tag. Bei sogar abnehmender Tendenz.

Also scheide ein Lärmaktionsplan als Vehikel zur Temporeduzierung im Falle von Inzlingen auch aus.

Dank einer Novellierung der Straßenverkehrsordnung vom Oktober 2024 gibt es nun neu die Möglichkeit, für die Riehenstraße doch noch Tempo 30 zu beantragen. Möglich macht dies die neue Regelung, im 300-Meter-Bereich von Zebrastreifen Tempo 30 ausweisen zu können. Um ein stetiges Wechselspiel zwischen Tempo 30 und 50 zu vermeiden, erlaubt der Gesetzgeber zwischen diesen neuen 30er-Bereichen Lückenschlüsse, sofern diese unter 500 Meter lang sind. Die drei Zebrastreifen an der Bruggewoog, der Himmelsleiter und der Pfarrgasse dienen somit als „Anker“ für mehrere je 300 Meter lange 30er-Abschnitte. Weil deren Anfänge und Enden jeweils keine 500 Meter weit auseinanderliegen, greift obendrein die Lückenschluss-Regelung. Auf diesem Wege kann die Gemeinde Inzlingen nun Tempo 30 für die 2,2 Kilometer lange Riehenstraße ausweisen lassen.

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