Kaltenbach-Stiftung Ein Recht auf Erholung und Freizeit

Die Oberbadische
Ulrike Schäfer (vorne, von links), Beatrice Kaltenbach-Holzmann und Iris Teulière mit Christine Langen (hinten Mitte mit Enkel) sowie zwei Unicef-Juniorbotschaftern bei der Übergabe der Foto: Kaltenbach-Stiftung

Bunte Ballons und farbenfrohes Engagement gab es kürzlich beim Weltkindertagsfest in der Dieter-Kaltenbach-Stiftung zu sehen. Hier wurde Artikel 24 der Kinderrechtskonvention, das „Recht auf Erholung und Freizeit“, in den Mittelpunkt gerückt: Höhepunkt des Fests war die Übergabe der Menschenrechts-/Kinderrechtstafel mit Artikel 24.

Lörrach - Bunte Ballons und farbenfrohes Engagement gab es kürzlich beim Weltkindertagsfest in der Dieter-Kaltenbach-Stiftung zu sehen. Hier wurde Artikel 24 der Kinderrechtskonvention, das „Recht auf Erholung und Freizeit“, in den Mittelpunkt gerückt: Höhepunkt des Fests war die Übergabe der Menschenrechts-/Kinderrechtstafel mit Artikel 24.

Die Initiatorinnen des Menschenrechts-/Kinderrechtswegs Lörrach, Ulrike Schäfer (Amnesty International Lörrach) und Christine Langen (Unicef Lörrach), übergaben die Tafel an die Vorstandsmitglieder Beatrice Kaltenbach-Holzmann und Iris Teulière. In einer kurzen Ansprache an die Kinder hob Langen hervor, dass jedes Kind einzigartig und mit Würde ausgestattet sei und gerade in der Freizeit und im Spiel seine Potenziale entdecken könne, schöpferisch tätig werde und in der Begegnung mit anderen seine Persönlichkeit entfalte.

Gute Balance

Die Kinder dieser Einrichtung seien Glückskinder, weil ihnen an diesem Ort so vielfältige Angebote gemacht und Menschen zur Seite gestellt würden, die die Kinder in einer guten Balance zwischen Fürsorge, Anleitung und Entscheidungsfreiheit auf ihrem Weg begleiteten.

„Kinderrechte werden hier gelebt und heute auch gefeiert“: Das sei tatsächlich ein Grund zum gemeinsamen Feiern, so Langen, denn die Einhaltung von Menschen- und Kinderrechten müsse immer wieder angemahnt werden. Zu häufig würden diese massiv verletzt. Zum Beispiel müssten weltweit viele Kinder – und nach Corona noch mehr – arbeiten, statt spielen oder in die Schule gehen zu dürfen, endete Langen ihr Statement.

Menschenrechte gelten lebenslang

Ulrike Schäfer ergänzte, dass das Recht auf Erholung auch für Erwachsene ein Grundrecht sei und kein Recht, das im Erwachsenenalter verloren gehe. Kinderrechte seien Menschenrechte und Menschenrechte gelten lebenslang.

Kaltenbach-Holzmann und Teulière versprachen, dass die Tafel einen schönen Platz bekommt und freuten sich, dass die Stiftung nun Teil des Menschenrechts-/Kinderrechtsweges ist.

„Tag der Kinder“

1954 rief die UN den Weltkindertag ins Leben, der heute in 145 Nationen gefeiert wird. Dieser „Tag der Kinder“ wird in Deutschland am 20. September gefeiert, um die Bedürfnisse, die Lebenswelt und die Rechte des Kindes in den Mittelpunkt zu stellen sowie immer wieder an das Recht auf Überleben, Schutz, Bildung und Teilhabe zu erinnern. Unicef wurde schon 1946, vor genau 75 Jahren, als einzige Kinderrechtsorganisation von der UN beauftragt, die Rechte des Kindes bekannt zu machen und für ihre Einhaltung zu sorgen. Bundesweit gibt es am „Tag der Kinder“ Feste, Aktionen und Statements zu den Kinderrechten, häufig zusammen mit Unicef.

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