Kandern Beim Tod ist Sensibilität gefragt

Weiler Zeitung
Um das Thema Kindergräber ging es im Gemeinderat Kandern.Symbolfoto: Archiv Foto: Weiler Zeitung

Friedhof: Gemeinderat fasst Beschluss / Diskussion um die Gebührenfreiheit bei Gräbern von Kindern

Die Neukalkulation der Friedhofsgebühren war Thema im Gemeinderat Kandern. Die Gemeinderäte entschieden sich dabei für Variante A und damit ein Modell, das der Verschiebung weg von aufwendigen Gräbern hin zur Beisetzung in einer Urne Rechnung trägt.

Von Adrian Steineck

Kandern. Zuletzt waren die Friedhofsgebühren im Jahr 2016 erhöht worden. Die neue Kalkulation war bereits im Verwaltungsausschuss ein Thema (wir berichteten), ebenso in den Ortschaftsräten. Dabei hat sich der Ortschaftsrat Tannenkirch anders als andere Gremien dafür ausgesprochen, die Gebühren für die Nutzung der Erdgräber nicht zu erhöhen, dafür aber mehr Geld für ein Urnenreihen- oder Einzelgrab zu verlangen.

Variante A bevorzugt

Der Gemeinderat sprach sich nun für eine Variante aus, bei der ein Urnenreihengrab statt bisher 275 Euro nun neu 355 Euro kosten soll, ein Doppelwahlgrab 2765 statt bisher 2600 Euro. Ziel der neuen Gebührenkalkulation ist es, einen Kostendeckungsgrad von 60 Prozent zu erreichen, wie Kämmerer Benedikt Merkel darlegte. Bisher liege der Kostendeckungsgrad bei rund 50 Prozent. Es handele sich bei der jetzt vorgesehenen Erhöhung um eine „moderate Verschiebung der Gebühren“, sagte Merkel. Erdbestattungen würden entlastet, zumal die Entwicklung ohnehin zu Urnengräbern gehe. In einem Urnenwahlgrab, so lautete der Tenor im Gemeinderat, könne man bis zu vier Urnen beisetzen, umgerechnet seien Kosten von 600 Euro dafür nicht zu teuer.

Feingefühl bei Kindern

Eine Diskussion entspann sich um die Frage, ob Gebühren für Kindergräber erhoben werden sollten. Als Kinder im Sinne der Friedhofssatzung gelten dabei Verstorbene unter elf Jahren. Merkel betonte, dass man bei diesem Thema „feinfühlig und kulant“ vorgehen müsse. Peter Raupp, SPD-Gemeinderat und selbst als Bestatter berufstätig, legte dar, dass für Kindergräber niemand Geld wolle, auch ein Bestattungsunternehmen nicht.

Gabriele Weber (SPD) regte an, dass dies bei Urnengräbern dann ebenso gesehen und einheitlich gehandhabt werden sollte. In der aktuellen Gebührenkalkulation ist aber für Urnenbeisetzungen auch dann eine Gebühr zu entrichten, wenn es sich bei den Verstorbenen um Kinder handelt. „Wir sollten grundsätzlich keine Gebühren für Kindergräber erheben“, zeigte sich Weber überzeugt und räumte ein, sie wisse, dass über solche Themen schwierig zu beraten und diskutieren sei.

Johann Albrecht (Freie Wähler) gab zu bedenken, dass Kandern schon kulant sei, was diese Regelung betreffe. Natürlich wäre es eine schöne Geste des Gemeinderats, die Gebühren auch für Kinder-Urnengräber nicht zu erheben. Aber dies halte er für kaum umsetzbar, zumal die Nutzungsdauer der Urnengräber grundsätzlich unbegrenzt ist.

Bürgermeisterin Simone Penner vertagte die Entscheidung über die Kinderurnengräber schließlich auf die nächste Gemeinderatssitzung, damit die Mitglieder sich das Gehörte noch einmal in Ruhe durch den Kopf gehen lassen können.

Einig waren sich die Gemeinderäte darin, dass kein Zuschlag für „Auswärtige“, also Menschen, die Kandern verbunden sind, aber zum Zeitpunkt ihres Todes nicht mehr in der Gemeinde gewohnt haben, erhoben werden soll.

Beschlussfassung

Bei der abschließenden Beschlussfassung wurde Variante A mit neun Ja-Stimmen gegenüber Variante C mit sieben Ja-Stimmen (bei zwei Enthaltungen) der Vorzug gegeben.

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