Da sich die Garage nicht komplett im Erdreich befindet, sind Abstandsflächen erforderlich, die jedoch durch entsprechende Baulasten auf die angrenzenden Flurstücke gelegt werden können. Auch für den erforderlichen Grenzabstand des sechsten Hauses bedarf es einer Baulast.
In der Erläuterung zum Antrag weist die Verwaltung ausdrücklich darauf hin, dass zum Unterhalt des Bachbettes der Kander ein Gewässerrandstreifen von fünf Meter ab Dammkrone erforderlich ist. Ausschussmitglied Bernd Brohammer monierte, dass die im Flächennutzungsplan ausgewiesene Freifläche jetzt nicht mehr vorhanden sei. Sollte dies der Fall sein, müsse nach seiner Meinung der Flächennutzungsplan erst noch geändert werden. Bürgermeister Christian Renkert wies darauf hin, dass der geplante Gewässerrandstreifen dem geforderten Grünstreifen entspreche.
Noch einige Vorbehalte