Wie Ortsvorsteher Tobias Buss ausführte, müsse während der 20-jährigen Laufzeit des Konzessionsvertrags regelmäßig die Einhaltung dieser Kriterien überprüft werden. Sollte es hierbei klemmen, sei eine vorzeitige Kündigung des Vertrags ohne Nennung von Gründen nach sieben, zehn oder 15 Jahren möglich.
Einstimmig empfahl der Ortschaftsrat dem Gemeinderat die Vergabe des Konzessionsvertrags an den Bieter mit der höchsten Punktzahl. Zugleich stellte Buss klar: „Der Bürger muss die Chance kriegen zu erfahren, was überhaupt vereinbart ist.“ Daher nahm der Ortschaftsrat in seinen Beschluss folgende Ergänzung auf: „Der Ortschaftsrat schlägt vor, aufgrund der Berichtspflicht die Leistungen regelmäßig zu kontrollieren und auch mit dem Vertragspartner einige Leistungspunkte zu definieren, die jedem Bürger bekannt gemacht werden dürfen und somit auch seitens der Bürger reklamiert werden könnten.