Kandern Müllberge auf dem Blumenplatz

Weiler Zeitung

Verwaltungsausschuss: Neufassung der Polizeiverordnung: Hundeleinenpflicht und kürzere Ruhezeiten 

Über eine Neufassung der Polizeiverordnung hat der Verwaltungsausschuss der Stadt Kandern am Montag beraten. Die bisherige Fassung stammt noch aus dem Jahr 1988. Einige Paragrafen müssen nun neuen Gegebenheiten angepasst werden, wie Bürgermeister-Stellvertreter Johann Albrecht ausführte, der die Sitzung leitete.

Von Alexandra Günzschel

Kandern. Ausgeweitet werden die Zeiten, in denen Lärm von Sport- und Spielstätten sowie störende Gartenarbeiten zulässig sind. So dauert die Mittagsruhe nur noch von 12 bis 13 Uhr (zuvor: 13 bis 15 Uhr) und die Nachtruhe beginnt erst um 22 Uhr und dauert bis 7 Uhr morgens.

Unter anderem soll zudem eine allgemeine Leinenpflicht für Hunde auf öffentlichen Straßen und Gehwegen eingeführt werden.

Den Müll erst am Vorabend auf die Straße stellen

Die Änderungen der Polizeiverordnung sollen nun in den Ortsteilen beraten werden, bevor dann der Gemeinderat endgültig darüber abstimmt. Einige Rückfragen und Anregungen zu der Neufassung gab es bereits in der öffentlichen Sitzung des Verwaltungsausschusses.

So kritisierte Kaja Wohlschlegel das frühe Hinausstellen der Gelben Säcke insbesondere auf dem zentralen Blumenplatz. „Wenn die Säcke am Montag abgeholt werden, liegen dort am Freitagabend schon Berge“, schilderte sie ihre Beobachtungen. Auch die Mülltonnen würden teilweise schon Tage vorher nach draußen gestellt, bemängelte Rudolph Mayer negative Auswirkungen auf das Ortsbild. Zuhörer Rainer Scheer wusste außerdem von Tonnen zu berichten, die dauerhaft an der Straße stehen und dort auch befüllt würden.

Kaja Wohlschlegel schlug deshalb einen Passus vor, der besagt, dass es erst am Vorabend des Abholtermins erlaubt ist, Müll auf die Straße zu stellen. Mit der Privatmüllentsorgung in öffentlichen Behältern sprach sie noch ein verwandtes Problem an.

Probleme mit Hundehaltern

Nicht gerade gut weg kamen in der Diskussion viele Hundehalter. Interessiert erkundigten sich einige Ausschussmitglieder in diesem Zusammenhang nach Ahndungsmöglichkeiten von Ordnungswidrigkeiten.

Dabei ging es um Lärmbelästigungen, Verschmutzungen durch Hundekot sowie Gefahren durch von Haltern unbeaufsichtigte Tiere.

Welchen Zweck hat ein öffentlicher Brunnen?

Neu geregelt soll auch die Benutzung öffentlicher Brunnen werden. Laut Passus ist es verboten, sie zu beschmutzen oder das Wasser zu verunreinigen. Die Brunnen dürfen nur entsprechend ihrer Zweckbestimmung genutzt werden, heißt es außerdem.

Was das genau bedeutet, wollte Rudolph Mayer wissen. Er erfuhr, dass die Entnahme zum Blumengießen in Maßen erlaubt sei. „Wird der Verbrauch zu hoch, dann wird der Betrieb des Brunnens eingestellt“, erklärte dazu Hauptamtsleiter Reiner Pach.

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