Probleme mit Hundehaltern
Nicht gerade gut weg kamen in der Diskussion viele Hundehalter. Interessiert erkundigten sich einige Ausschussmitglieder in diesem Zusammenhang nach Ahndungsmöglichkeiten von Ordnungswidrigkeiten.
Dabei ging es um Lärmbelästigungen, Verschmutzungen durch Hundekot sowie Gefahren durch von Haltern unbeaufsichtigte Tiere.
Welchen Zweck hat ein öffentlicher Brunnen?
Neu geregelt soll auch die Benutzung öffentlicher Brunnen werden. Laut Passus ist es verboten, sie zu beschmutzen oder das Wasser zu verunreinigen. Die Brunnen dürfen nur entsprechend ihrer Zweckbestimmung genutzt werden, heißt es außerdem.
Was das genau bedeutet, wollte Rudolph Mayer wissen. Er erfuhr, dass die Entnahme zum Blumengießen in Maßen erlaubt sei. „Wird der Verbrauch zu hoch, dann wird der Betrieb des Brunnens eingestellt“, erklärte dazu Hauptamtsleiter Reiner Pach.