Kandern Neue Kriterien für die Wirtschaftlichkeit

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„Weil sie in die falsche Richtung läuft“, wurde die Machbarkeitsstudie für die Wehratalbahn abgebrochen. Symbolfoto: Pixabay Quelle: Unbekannt

S-Bahn-Projekte: Nachuntersuchungen für Kandertal- und Wehratalbahn vorgesehen

Kandertal (ag). Sowohl die Reaktivierung der Kandertalbahn als auch die der Wehratalbahn sind einer ersten Machbarkeitsstudie zufolge nicht wirtschaftlich.

Für die Kandertalbahn ergab sich bei einer vereinfachten Nutzen/Kosten-Berechnung ein Indikator von 0,28. Als wirtschaftlich wird ein Reaktivierungsprojekt jedoch erst ab einem Wert von eins angesehen.

Bei der Wehratalbahn wurde die Studie abgebrochen, nachdem man festgestellt hatte, dass sie „in die falsche Richtung“ läuft. So formulierte es Erster Landesbeamter Ulrich Hoehler bei der Versammlung des Zweckverbands Regio-S-Bahn auf wiederholtes Nachfragen. Denn als Nutzen/Kosten-Indikator war für die Wehratalbahn nur ein Wert von unter eins angegeben.

Beiden Projekten kommt nun zugute, dass seit Juli neue Regeln für die standardisierte Bewertung der „Machbarkeit“ gelten. Deshalb soll es für beide S-Bahn-Projekte eine Nachuntersuchung auf Grundlage dieser neuen Kriterien geben, die zum Beispiel Umweltaspekte stärker berücksichtigen.

Im Fall der Wehratalbahn wird mit einem hohen Nachfragepotenzial, aber auch sehr hohen Investitionskosten gerechnet. Insbesondere die Instandsetzung des Fahrnauer Tunnels verspricht teuer zu werden.

Für die Kandertalbahn wurde zwischenzeitlich eine Art Gegengutachten erstellt, das von der IG Pro Kandertalbahn in Auftrag gegeben wurde und zu einem völlig anderem Ergebnis kommt. Die AG S-Bahn will sich bei der Gestaltung des Folgeauftrags für die Nachuntersuchung auch mit dieser Studie beschäftigen.

Bei der Sitzung des Zweckverbands wurde nun kritisiert, dass diese Studie den Mitgliedern der Arbeitsgruppe noch nicht vorliegt. Weils Erster Bürgermeister Rudolf Koger und Kanderns Bürgermeisterin Simone Penner äußerten jedenfalls den Wunsch, das Gutachten vor dem Treffen der AG lesen zu dürfen, bei dem es vom Gutachter vorgestellt werden soll.

„Das Gutachten liegt uns nicht vor“, erklärte Hoehler für den Landkreis. Es liege jedoch auf der Hand, das es im Grundsatz um völlig andere Ansatzpunkte gehen müsse. „Darüber müssen wir uns unterhalten.“

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