Viele Wohnungsangebote
„Durch die Massenzustrom-Richtlinie der EU mussten die ukrainischen Geflüchteten nie einen Asylantrag stellen und genossen Reisefreiheit in Europa“, erklärt der 61-Jährige die Hintergründe und den Unterschied zu anderen Geflüchteten. Um jedoch Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz oder ab Juni 2022 gleich ALG II zu bekommen, mussten die Geflüchteten gemeldet sein: Zuerst bekamen sie ein Zimmer zugewiesen, dann mussten sie sich beim Einwohnermeldeamt Kandern anmelden und beim Landratsamt mit Fingerabdrücken registrieren lassen.
Bis die beantragten Leistungen jedoch bewilligt waren, dauerte es drei bis vier Wochen. Sutherland erinnert sich an die Zeit: „Wenn man ankommt und kein Geld für Lebensmittel hat, dann sind drei Wochen lang.“ Barauszahlungen halfen über diese Zeit hinweg. Für Sutherland war es zu der Zeit auch ein „Glück“, dass aus der Bevölkerung für die ukrainischen Geflüchteten viele Privatwohnungen angeboten wurden. So betrug anfangs die GU-Verweildauer nur etwa zwei Wochen.
Was damals niemand ahnen konnte – dass sich der Krieg mehr als ein Jahr hinziehen würde. Da jeder, der hier ankommt, das Recht auf 7,5 Quadratmeter Wohnraum (inklusive Anteil an den Gemeinschaftsräumen) hat, und der Zustrom weiter hoch ist, wurde dieses Recht vom Land auf 4,5 Quadratmeter reduziert – laut Sutherland befristet, und um nicht auf Zelte oder Hallen zurückgreifen zu müssen. Er weiß: „Die Familien waren froh, sie hatten auch keine Alternative.“