Kandern Neues Gewerbegebiet kommt

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Bebauungsplan des Gebiets Grafik: Archiv/Bauamt Lörrach

Gemeinderat II: Firma Kern bald an der „Sitzenkircher Straße“

Kandern (jak). Schön, dass es endlich so weit ist“, sagte Bürgermeisterin Simone Penner und sprach von einem „historischen Moment“, als die Gemeinderatsmitglieder den Bebauungsplan für das “Gewerbegebiet Sitzenkircher Straße“ einstimmig beschlossen hatten.

Denn durch die Aufstellung des Bebauungsplans wird die 1,5 Hektar große Fläche, die Teil der früheren „Tongrube Ost“ an der Sitzenkircher Straße war, nun zu einem eingeschränkten Gewerbegebiet umgewandelt, auf dem die Kanderner Firma „Kern Transport und Erdbewegungen“ einen Baubetriebshof errichten will. Die Firma hatte 2020 das Sand- und Schotterwerk Barth in Malsburg-Marzell-Käsacker übernommen.

Das künftige Gewerbegebiet liegt östlich der Sitzenkircher Straße (L 132) zwischen dem Friedhof und dem Wohngebiet. Dort sollen Baustoffe gelagert, Laster und Baumaschinen abgestellt sowie Baugeräte untergestellt werden. Außerdem sind Verwaltungsgebäude geplant.

Kritik eines Anwohners

In der Offenlage zwischen Ende Dezember 2020 und Anfang Februar 2021 kritisierte ein Anwohner, dass der Betriebshof von täglich 24 Lastern angefahren werden darf. Das entspreche sechs Lasterbewegungen pro Öffnungsstunde und „Verhältnissen wie auf einer Großbaustelle“. Stadtbau und Verwaltung verweisen auf das Lärmgutachten: Zum Schutz der Menschen, die im Wohngebiet leben, dürfen gesetzliche Grenzwerte nicht überschritten werden. Es sind umfangreiche private Grünflächen vorgesehen. Im Norden des Gebiets ist eine kleine Fläche als Mischgebiet festgesetzt.

Das Lärmgutachten enthält neben der Anordnung des Bauhofs auch Regelungen zum Betriebsablauf und den Betriebszeiten, die auf 7 bis 20 Uhr festgesetzt wurden.

Da das nicht im Rahmen des Bebauungsplans geregelt werden kann, wurde mit der Firma Kern ein städtebaulicher Vertrag geschlossen. Damit die Regelungen auch in der Zukunft unabhängig vom Betriebsinhaber wirksam sind, wurden diese ins Grundbuch eingetragen.

Neben der Aufstellung des Bebauungsplans wird nun der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren geändert.

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