Rechnungsamtsleiter Benedikt Merkel, der dem Gremium die Hintergründe darlegte, ließ deshalb keinen Zweifel an der Notwendigkeit aufkommen, in dieser Angelegenheit bald tätig zu werden.
Wichtig war dem Gemeinderat im November, dass auch Personen, die die lokalen Gegebenheiten vor Ort kennen, an der Bewertung mitwirken. Dem wird im ersten Vertragsentwurf dadurch Rechnung getragen, dass im neuen „Gemeinsamen Gutachterausschuss“ jeder Gemeinde ein Sitz zusteht. Die Kostenbeteiligung soll anhand des Verhältnisses der Kauffälle in einer Gemeinde bezogen auf die Gesamtheit in einem Jahr erfolgen. Durch die Zentralisierung wird mit Synergieeffekten gerechnet.
Nicht beantwortet werden konnte die Frage, ob bei den ermittelten Bodenrichtwerten durch den gemeinsamen Ausschuss am Ende eine Mischkalkulation herauskommt, oder die Kanderner Vorgänge getrennt betrachtet werden. Penner will diese und andere Fragen nun in den Gesprächen mit den beteiligten Kommunen klären.