Kandern Notwendiger Zusammenschluss

Weiler Zeitung
Die Stadt Kandern wird Kompetenzen abgeben müssen. Foto: Weiler Zeitung

Beschluss: Bürgermeisterin soll Bedingungen für einen interkommunalen Gutachterausschuss aushandeln

An der Bildung eines interkommunalen Gutachterausschusses führt am Ende wohl kein Weg vorbei. Zu diesem Ergebnis kam am Montag der Verwaltungsausschuss der Stadt Kandern. Im November war dieser Tagesordnungspunkt im Gemeinderat vertagt worden, weil sich das Gremium mehr Informationen wünschte. Mittlerweile liegt ein erster Vertragsentwurf vor.

Von Alexandra Günzschel

Kandern. Daher wurde jetzt mit einer Enthaltung (Fritz Höferlin) beschlossen, dass die Bürgermeisterin mit der Verwaltung der Stadt Weil am Rhein die Vertragsgestaltung für die Bildung des interkommunalen Gutachterausschusses aushandelt, zusammen mit den weiteren Kommunen, die unter Weiler Federführung zusammengeschlossen werden sollen: Das sind Bad Bellingen, Binzen, Efringen-Kirchen, Eimeldingen, Fischingen, Malsburg-Marzell, Schallbach, Schliengen, Rümmingen und Wittlingen.

Hintergrund der geplanten Neuordnung mit zentraleren Strukturen ist die Grundsteuerreform, die auch eine Neubewertung der Grundstücke erfordert. Ansonsten dürfte ab dem Jahr 2025 keine Grundsteuer mehr erhoben werden. Im vergangenen Jahr hatte die Stadt Kandern eine Million Euro an Grundsteuereinnahmen erzielt.

Bisher wurden die Gutachterausschüsse bei den Gemeinden gebildet. Diese kleinteilige Organisation ist eine Besonderheit in Baden-Württemberg mit oft unzureichender Datengrundlage. Als Richtgröße werden 1000 so genannte Kauffälle für die Kaufpreissammlung gefordert, die wiederum als Grundlage für die Ermittlung der Bodenrichtwerte dient. Eine Größenordnung, die durch den Zusammenschluss mit den benachbarten Gemeinden überhaupt nur erreicht werden kann. Ohne einen solchen Zusammenschluss wären die Grundsteuerbescheide in Zukunft möglicherweise anfechtbar.

Rechnungsamtsleiter Benedikt Merkel, der dem Gremium die Hintergründe darlegte, ließ deshalb keinen Zweifel an der Notwendigkeit aufkommen, in dieser Angelegenheit bald tätig zu werden.

Wichtig war dem Gemeinderat im November, dass auch Personen, die die lokalen Gegebenheiten vor Ort kennen, an der Bewertung mitwirken. Dem wird im ersten Vertragsentwurf dadurch Rechnung getragen, dass im neuen „Gemeinsamen Gutachterausschuss“ jeder Gemeinde ein Sitz zusteht. Die Kostenbeteiligung soll anhand des Verhältnisses der Kauffälle in einer Gemeinde bezogen auf die Gesamtheit in einem Jahr erfolgen. Durch die Zentralisierung wird mit Synergieeffekten gerechnet.

Nicht beantwortet werden konnte die Frage, ob bei den ermittelten Bodenrichtwerten durch den gemeinsamen Ausschuss am Ende eine Mischkalkulation herauskommt, oder die Kanderner Vorgänge getrennt betrachtet werden. Penner will diese und andere Fragen nun in den Gesprächen mit den beteiligten Kommunen klären.

Umfrage

Heizung

Der Ausbau des Fernwärmenetzes im Landkreis Lörrach nimmt Fahrt auf. Würden Sie, falls möglich, Ihr Haus an das Netz anschließen lassen?

Ergebnis anzeigen
loading