Wie Felsen, Höhlen, Moore, Heidegebiete oder kleinere Wasserflächen, können in Baden-Württemberg landschaftsprägende Bäume als Naturdenkmal ausgewiesen werden. „Der Schutzstatus der flächenhaften Naturdenkmale ist mit dem eines Naturschutzgebietes vergleichbar: Naturdenkmäler dürfen nicht verändert werden“, heißt es auf der Homepage des Umweltministeriums unter der Rubrik „Naturdenkmale“. Die Linde ist eine von rund 14 000 Naturdenkmalen im Land. Die Ausweisung erfolgt durch die unteren Naturschutzbehörden beim Landkreis per Rechtsverordnung.