Weil dies – mit Blick auf den fortschreitenden Bau der Lärmschutzwände in Haltingen – das Reaktivierungsprojekt der Kandertalbahn und deren Anschluss an das S-Bahn-Netz gefährdete, erkundigte sich der Grünen- Landtagsabgeordnete Josha Frey beim Landesverkehrsministerium nach den rechtlichen Grundlage für den Weichenanschluss.
In der nun vorliegenden Antwort des Verkehrsministeriums werde deutlich, dass sich die Kosten für den Zweckverband wesentlich reduzieren könnten, heißt es in einer Mitteilung aus dem Büro Frey. Grundlage hierfür sei das kürzlich novellierte Allgemeine Eisenbahngesetz. Dieses sieht neu vor, dass einerseits die laufenden Kosten einer Anschlussstelle, insbesondere Betrieb, Wartung und Instandhaltung, von der DB Netz als „anschlussgewährende Eisenbahn“ zu tragen sind, und andererseits die Kosten für den Ersatz einer Weiche, wie es in Haltingen notwendig ist, jeweils zur Hälfte von der DB und dem Zweckverband getragen werden.