Kandern Zimmer zu klein, Gruppen zu groß

Weiler Zeitung
Das Seniorenheim „Wohnpark an der Kander“ in Kandern Foto: ag Foto: Weiler Zeitung

„Wohnpark an der Kander“: Landratsamt Lörrach erwidert Vorwürfe des Heimbetreibers Harald Preinl

Bezüglich unserer Berichterstattung über die Probleme des Seniorenpflegeheims „Wohnpark an der Kander“ mit der Umsetzung der Landesheimbauverordnung, die am 1. September dieses Jahres in Kraft tritt, hat uns gestern eine Stellungnahme des Landratsamts Lörrach erreicht, die hier in Teilen wiedergegeben wird. Im Kern geht es darum, die Doppelzimmer in Pflegeheimen abzuschaffen.

Kandern. „Im Landkreis Lörrach haben dies mittlerweile nahezu alle Heimbetreiber auf zum Teil bewundernswerte Weise geschafft“, heißt es in der Pressemitteilung. „Während dieser Phase stand die Heimaufsicht des Landratsamts im ständigen Austausch mit allen Heimbetreibern, um sie bei der Umsetzung der Verordnung zu beraten.“

Überraschend seien daher die seitens des Geschäftsführers des „Wohnparks an der Kander“, Harald Preinl, seit ein paar Wochen öffentlichkeitswirksam erhobenen Vorwürfe und Forderungen. Seit zehn Jahren sei die Heimaufsicht mit Preinl im Gespräch. In diesem Jahr sei er erneut auf die möglichen Ausnahmen und Befreiungen für sein Heim hingewiesen und um fristgerechte Einreichung entsprechender Anträge gebeten worden, die er auch zugesagt habe. Die Anträge und Unterlagen für das rechtlich Mögliche sind dem Landratsamt zufolge bisher jedoch nicht vollständig eingereicht worden.

„Die Heimaufsicht wird selbstverständlich, wie bei allen anderen Heimen im Landkreis, die Anträge des Wohnparks an der Kander sachgerecht prüfen“, versichert die Behörde. Was allerdings die immer wieder erhobene Forderung von Preinl angehe, Ausnahmegenehmigungen für Doppelzimmer unter 22 Quadratmetern zu bekommen, „ist die Gesetzeslage eindeutig, die hier keine Ausnahmen zulässt“. Entgegengekommen sei ihm die Heimaufsicht jedoch überall dort, wo es möglich war: „So besteht in drei Zweibettzimmern technisch die Möglichkeit durch geringfügige Umbaumaßnahmen die erforderliche Mindestwohnfläche zu erreichen.“ Für eine Verlängerung der Übergangsfrist in diesen Fällen fehlten jedoch noch prüffähige Unterlagen von Preinl.

In zwei von drei Stockwerken würde selbst nach einem Abbau aller Doppelzimmer unter 22 Quadratmetern eine Wohngruppengröße von jeweils 20 anstatt der geforderten 15 Personen erreicht. Eine Aufsplittung in zwei Wohngruppen je Stockwerk sei mangels ausreichend vorhandener Aufenthalts- und Funktionsräume nicht möglich. Die Heimaufsicht habe daher Preinl eine verlängerte Übergangsfrist für die überschrittene Wohngruppengröße in Aussicht gestellt. Aussagekräftige Unterlagen dazu stünden jedoch noch aus.

Veränderte Ansprüche

„Mit den neuen Bestimmungen hinsichtlich der Wohnfläche hat der Verordnungsgeber den im Laufe der Jahrzehnte veränderten Bedürfnissen und Ansprüchen Rechnung getragen. In der Praxis zeigt sich deutlich, dass es in Heimen regelmäßig Wartelisten für einen Umzug in Einzelzimmer gibt, während Doppelzimmer trotz angespannter Platzsituation mangels Interessenten teilweise nicht belegt werden können“, wird in der Pressemitteilung weiter ausgeführt.

Dennoch zwinge die Landesheimbauverordnung niemanden, allein zu leben. „Möchten zwei Personen zusammenleben, sind Wohneinheiten von zwei Zimmern mit einem gemeinsamen Schlafzimmer möglich“, weist die Behörde auf eine entsprechende Regelung hin.

„Wer nun öffentlich beklagt, dass es sich um reinen Bürokratismus handele, übersieht, dass die Landesheimbauverordnung eine massive Verbesserung für die Bewohner darstellt, auch wenn diese sich im Zweifel nicht so wortgewaltig in der Öffentlichkeit äußern können“, wehrt sich das Landratsamt.

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