Kandern Zweifel im letzten Moment

(dr)
Die Masche wurde vereitelt und landete vor Gericht. Foto: sba

Gerichtsbericht: 89-Jährige lässt falschen Polizisten auffliegen.

Kandern - Eine 89 Jahre alte Frau aus Kandern wäre beinahe auf einen falschen Polizisten hereingefallen. Im letzten Moment kamen ihr jedoch Zweifel, was sie vor einem herben Geldverlust bewahrte.

Was war geschehen? Am 10. Januar rief ein Mann bei der Seniorin an und gab sich als Polizist aus. Man habe zwei Einbrecher festgenommen – ein dritter sei entkommen. Bei den zwei Gauner habe man eine Liste mit Adressen gefunden, und der Name der 89-Jährigen stehe auch darauf. Sie könne sich gerne direkt beim Bundeskriminalamt erkundigen, ob die Sache stimme.

Der erste Anrufer gab der Frau auch gleich eine Handy-Nummer. Die Frau rief an und ein weiterer Mann erzählte ihr, dass in Kandern korrupte Bankangestellte unter Beobachtung stünden. Sie solle umgehend alles Geld abheben und anschließend telefonisch die Seriennummern der Geldscheine durchgeben.

Die Frau erschrak und bestellte tatsächlich 20 000 Euro bei der Postfiliale in Kandern. Solch hohe Bargeldsummen müssen jedoch mindestens einen Tag vorher bestellt werden. In der Nacht kamen der Seniorin Zweifel.

Am nächsten Tag rief sie die echte Polizei an und schilderte den Vorfall. Die Polizei wurde sofort tätig. Sie besorgte Papierbündel im Format von Geldscheinen und auch die Seriennummern von Geldscheinen.

Beim nächsten Anruf der Gauner wurde der Frau mitgeteilt: „Wie erwartet, Ihre Geldscheine sind alle falsch.“ Sie solle die 20 000 Euro sofort zur Überprüfung an eine Adresse in Duisburg schicken. Die Polizei verpackte die Papierbündel gewissenhaft und übergab das Paket der Post. Inzwischen hatten sich die Kollegen in Duisburg auf die Lauer gelegt. Sie nahmen den jetzt Angeklagten bei der Paketübergabe fest.

Geld per Post verschickt

Die Masche am Empfangsort: An einem Mehrfamilienhaus wird ein Namensschild an der Klingel und am Briefkasten mit einem anderen Namen überklebt. Wenn der Postbote kommt, tritt „zufällig“ ein Mann aus dem Haus, der sich als Bekannter des Empfängers ausgibt. Das Paket wird entgegengenommen und die falschen Namensschilder wieder entfernt.

Eine Geschädigte aus Bad Krozingen hatte weniger Glück. In zwei Postsendungen hatte sie Anfang Januar insgesamt 26 500 Euro verschickt. Das Geld ist verloren.

Dem 46 Jahre alten „Geldeinsammler“ konnte nur die direkte Annahme des vermeintlichen Geldpakets bewiesen werden. Die Zugehörigkeit zu einer Bande ließ sich nicht nachweisen.

Der Angeklagte räumte die Tat ein, nachdem ihm ein Strafrahmen zwischen sieben und neun Monaten auf Bewährung zugesichert worden war. Er sei von einem Bekannten gebeten worden, ein Paket anzunehmen. Dafür habe er etwas Rauschgift bekommen und ihm sei ein geringes Entgelt versprochen worden, sagte er.

Das Schöffengericht unter Vorsitz von Dietrich Bezzel verurteilte ihn zu sieben Monaten auf Bewährung.

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