Mittlerweile haben sich die BASF und das Landratsamt Lörrach in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag darauf geeinigt, die Verbindlichkeitserklärung für die ursprünglich geplante Einkapselung des BASF-Anteils der Kesslergrube aufzuheben.
Sanierungspflicht für BASF besteht weiterhin
Die Sanierungspflicht von BASF für ihren Anteil der Kesslergrube bleibt bestehen, aber der 2014 vom Landratsamt Lörrach genehmigte und für verbindlich erklärte Sanierungsplan zur Einkapselung muss nicht umgesetzt werden.
Was wird aus Klagebefugnis des BUND?
Die Sanierung der belasteten Gebiete mit Hilfe der thermischen Dekontamination finde auch bei Bürgermeister Tobias Benz gefallen, wie die BASF-Verantwortlichen betonen. Vor allem die damit einhergehenden geringen Belastungen durch Emissionen während der Umsetzung seien dem Bürgermeister wichtig.
Inwieweit der BUND mit dem nunmehr geplanten Sanierungsvorgehen einverstanden ist, bleibt abzuwarten. Eine entsprechende Klageberechtigung hätte der BUND offenbar auch dann noch.