Kleines Wiesental Bodenproben werden analysiert

Markgräfler Tagblatt
Fotos wie dieses sollen beweisen, dass Aushubmaterial im Wald ensorgt beziehungsweise zwischengelagert wurde.Foto: zVg Foto: Markgräfler Tagblatt

Umwelt: Ortstermin nach Anzeige wegen des Verdachts PAK-haltiger Straßenabraumlagerung

Die Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen prüft noch den in der jüngsten Gemeinderatssitzung erhobenen Vorwurf, dass in Waldwegen belasteter Erdaushub eingebaut worden sein soll.

Von Harald Pflüger

Kleines Wiesental. Die Wogen schlugen hoch in der Sitzung des Gemeinderats Kleines Wiesental Anfang März. Damals war die Verwaltung angefragt worden, ob belastetes Aushubmaterial in Waldwegen verbaut worden sei.

Hintergrund der Anfrage war eine bereits im Februar bei der Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen eingegangene Anzeige wegen des Verdachts PAK-haltiger Straßenabraumlagerungen im Wald und in Quellgebieten. Gestellt hatte die Anzeige eine Karlsruher Kanzlei. Demnach soll der Abraum von Baumaßnahmen in den Ortsteilen Tegernau, Wies und Neuenweg sowie einer Baumaßnahme in Schönau stammen.

Laut dem Schriftsatz sollen im Neuenweger Gemeindewald etwa 300 Lkw-Ladungen und in Wies zirka 30 bis 50 Lkw-Ladungen Erdaushub ausgebracht worden sein. Für Bürchau und Elbenschwand liegen keine Mengenangaben vor.

Kanzlei: Verdacht der Strafbarkeit

Gegenüber der Staatsanwaltschaft bringt die Kanzlei die Befürchtung zum Ausdruck, dass die Gefahr besteht, dass weiteres kontaminiertes Material ausgebracht wird und dabei auch Beweismaterial verschüttet oder anderweitig Spuren verwischt werden. Befürchtet wird ferner, dass Material weiter in den Wald abrutscht und auch weggeschwemmt wird.

Laut Karlsruher Kanzlei besteht der Verdacht der Strafbarkeit, weil das Ablagern von PAK-haltigem Bauschutt jenseits der Wege rechtswidrig ist. Selbst wenn der verwendete Bauschutt zum Wegebau im Wald verwendet werden dürfte, rechtfertige dies nicht die Lagerung von Bauschutt im Wald jenseits des Weges und erst recht nicht das Abrutschen-Lassen weiter in den Wald hinein und auch in den Fluss.

PAK (polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe) sind laut Wikipedia natürlicher Bestandteil von Kohle und Erdöl, gelten aber wegen ihrer Persistenz, ihrer Toxizität und ihres allgegenwärtigen Vorhandenseins als Umweltschadstoffe. Einige PAK gelten beim Menschen als krebserzeugend (Lungen-, Kehlkopf-, Hautkrebs sowie Magen- und Darmkrebs beziehungsweise Blasenkrebs).

Mittlerweile wurde auch Kreisrat Paul Renz (CDU) über den Sachverhalt informiert und von einem Schopfheimer Bürger um eine „kritische Nachfrage“ gebeten. In einer Antwortmail weist der Fraktionsvorsitzende der Christdemokraten im Kreistag darauf hin, dass die Staatsanwaltschaft bereits ermittelt und infolgedessen auch das Landratsamt als zuständige Fachbehörde eingeschaltet sei.

Der Schopfheimer hatte sich zu Monatsbeginn auch an den Bürgermeister der Gemeinde Kleines Wiesental gewandt. „Ich kann mir nicht vorstellen, dass es für diese Ablagerungen von Erdaushub und geschreddertem Asphalt eine umwelt- oder abfallrechtliche Genehmigung gibt“, hatte er in einer Mail geschrieben und von Gerd Schönbett die Antwort bekommen, dass in der Gemeinde Kleines Wiesental nirgendwo im Wald Erdaushub oder geschredderter Asphalt gelagert werde.

Mit Bildern von Aushub beziehungsweise Bauschutt konfrontiert, der, soweit bekannt, „nicht ohne amtliche Genehmigung der zuständigen Behörden in Wäldern entsorgt oder zwischengelagert“ werden dürfe, lud Schönbett den Schopfheimer dazu ein, sich gemeinsam vor Ort ein Bild zu machen und auch gleich beim Verursacher vorbeizufahren.

Ortstermin mit Umweltbehörde

In einer weiteren Mail schreibt der Schopfheimer, dass er für alle Beteiligten eine rechtlich akzeptable Lösung suche. Aber Müll, egal welcher Art, im Wald zu entsorgen, gehe nicht. Da müsse der Bürgermeister „klare Kante“ zeigen.

Das Heft in der Hand haben zwischenzeitlich aber andere. Gestern teilte die Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen auf Anfrage mit, dass am 10. März ein Ortstermin stattgefunden hat, an dem Vertreter der zuständigen Umweltbehörde und der sachbearbeitenden Polizeidienststelle teilnahmen. Dabei wurden unter anderem die befestigten Wege sowie ein noch existierendes Zwischenlager des aufgebrachten Materials in Augenschein genommen. Von dem Material wurden teilweise Proben genommen. Außerdem wurde eine Wasserprobe vom Vordergrundbach und auch eine Bodenprobe im dortigen Bereich genommen. Die Proben werden im Labor analysiert. Anschließend werden die Ergebnisse den zuständigen Fachbehörden zur Stellungnahme vorgelegt.

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