Kleines Wiesental. Ursprünglich habe er mit Blick auf die Finanzlage beabsichtigt, in allen Ortsteilen Bürgerversammlungen abzuhalten. Schon vor Beginn der Corona-Pandemie habe sich abgezeichnet, dass sich der Gemeinderat spätestens im Jahr 2021 grundlegende Gedanken zu diesem Thema machen muss.
Ausgangspunkt, so Schönbett, sei ursprünglich die gesetzlich vorgeschriebene Umstellung der Buchhaltung vom kameralen System auf die doppische Buchführung gewesen. Durch diese Umstellung sei die Gemeinde gezwungen in ihrem Haushalt die für die Abschreibung von Gebäuden und Straßen anfallenden Kosten zu erwirtschaften. Schönbett schreibt, dass die Gemeinde bei über 40 kommunalen Gebäuden rein finanziell betrachtet nicht in der Lage sein werde, diese Mittel auf Dauer zu erwirtschaften.