Nun habe der Bundesgerichtshof das letzte Wort, wobei Thomas Unke wie sein Dienstherr, das Land, davon ausgeht, dass die Trauben auch dort ziemlich hoch hängen. Will heißen: „Auch vor dem BGH rechnet so gut wie jeder mit einer endgültigen Niederlage“ im Streit um die Waldbewirtschaftung, die nicht länger konkurrenzlos von Amts wegen und damit begünstigt vom Land ausgeführt, sondern öffentlich ausgeschrieben werden soll.
Konkret ist nur, dass es nichts Konkretes zu berichten gibt. In trockenen Tüchern ist nichts. Aber: Das Land hat Pläne als Ergebnis von 14 Umsetzungsprojekten in der Schublade, „sinnige Lösungen“, die auf breitester Basis erarbeitet werden mit dem Ziel, bis zum Frühjahr 2018 über einen Referentenentwurf zu verfügen, der Fundament sein könnte für das neue Landeswaldgesetz. Und das, so Unke, sei Voraussetzung dafür, dass die Regelungen aus dem Kartellverfahren ab 1. Juli 2019 endgültig realisiert werden können.
Aber auch beim Landkreis habe niemand die Hände in den Schoß gelegt. Mitarbeiter aus allen Forstdienststellen, den Kommunen und der FBGs griffen die Idee der Landrätin auf, in einer „Arbeitsgemeinschaft Forstorganisation“ eigene, für den Raum Lörrach praktikable und akzeptable Lösungsvorschläge zu erarbeiten, die den Waldbesitzern die Entscheidung für drei mögliche Wege in die Bewirtschaftungszukunft erleichtern sollen: die (nun aber) kostendeckende Betreuung nach bisherigem Muster aus einer Hand – dem Forst – mit dem Vorteil, dass alle Forstreviere unverändert weiter bestehen, eine (auf der Einigung aller Kommunen basierende) gemeinsame Ausschreibung aller öffentlich zu vergebenden Arbeiten mit der unteren Forstbehörde als Betreuungsdienstleister oder – wenn das rechtlich nicht möglich ist – die Möglichkeit zur Selbstorganisation der Gemeinden, die zwar eigene Forstbedienstete einstellen, aber gegen Vergütungen auf das bisherige Personal des Landkreises zugreifen könnten.