Vor dem Betreten des Wahlraums muss sich jede Person die Hände desinfizieren. In den Wahllokalen sind neben den Wahlhelfern immer nur so viele Personen zugelassen, wie freie Wahlkabinen zur Verfügung stehen. Deshalb kann es in Stoßzeiten bei der Stimmabgabe zu Wartezeiten kommen. Wähler müssen im Wartebereich die Mindestabstände einhalten und den Anweisungen der Wahlhelfer folgen.
In den Wahllokalen hält die Gemeinde Kleines Wiesental für jeden Wähler einen eigenen Kugelschreiber als „Give-away“ parat.
Sollte es wegen Wartezeiten zu Warteschlangen vorm Wahllokal kommen, werden die Wähler gebeten, auch hier die Abstandsregel (mindestens 1,5 Meter) einzuhalten. Personen, die die öffentliche Wahlhandlung beziehungsweise die öffentliche Ergebnisermittlung in den genannten Wahlgebäuden verfolgen möchten, sind verpflichtet, ihre Kontaktdaten gegenüber dem Wahlvorstand bereit zu stellen. Der Wahlvorstand ist laut Corona-Verordnung zur Erhebung dieser Daten berechtigt.