Kleines Wiesental Einen Kugelschreiber als Geschenk

Markgräfler Tagblatt
Händedesinfektion ist für jeden Wähler Pflicht.  Foto: dpa / Sebastian Willnow Foto: Markgräfler Tagblatt

Landtagswahl: Gemeinde Kleines Wiesental zu den Hygienebestimmungen am Wahlsonntag

Am Sonntag findet die Wahl zum 17. Landtag von Baden-Württemberg statt. Neben der Briefwahl besteht die Möglichkeit der Urnenwahl im Wahllokal. Eine besondere Herausforderung ergibt sich hier für die Gemeinde Kleines Wiesental aufgrund der Corona-Situation.

Kleines Wiesental. Es würden jedoch alle Voraussetzungen für einen größtmöglichen Schutz der Wähler geschaffen, heißt es in einer Pressemitteilung der Gemeinde. Die Bürger könnten also an diesem Wahlsonntag in gewohnter Weise in ihr Wahllokal gehen, um vor Ort ihr Wahlrecht ausüben zu können. Die Wahllokale sind von 8 bis 18 Uhr geöffnet.

Am Wahltag gelten in allen Wahllokalen die aktuellen Corona-Schutzmaßnahmen für das Land Baden-Württemberg. Die Wahlhelfer sind angehalten, die Hygienevorschriften so effektiv und einfach wie möglich im Interesse aller umzusetzen. Dabei geht es um die Einhaltung der „AHA“-Regeln. 

In allen Wahllokalen besteht eine strikte Maskenpflicht (medizinische /  OP-Maske oder FFP 2-Maske).

Von dieser Maskenpflicht sind Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr und Personen, die durch ärztliche Bescheinigung nachweisen, dass sie von der Maskenpflicht befreit sind, ausgenommen.

Vor dem Betreten des Wahlraums muss sich jede Person die Hände desinfizieren. In den Wahllokalen sind neben den Wahlhelfern immer nur so viele Personen zugelassen, wie freie Wahlkabinen zur Verfügung stehen. Deshalb kann es in Stoßzeiten bei der Stimmabgabe zu Wartezeiten kommen. Wähler müssen im Wartebereich die Mindestabstände einhalten und den Anweisungen der Wahlhelfer folgen. 

In den Wahllokalen hält die Gemeinde Kleines Wiesental für jeden Wähler einen eigenen Kugelschreiber als „Give-away“ parat.

 Sollte es wegen Wartezeiten zu Warteschlangen vorm Wahllokal kommen, werden die Wähler gebeten, auch hier die Abstandsregel (mindestens 1,5 Meter) einzuhalten. Personen, die die öffentliche Wahlhandlung beziehungsweise die öffentliche Ergebnisermittlung in den genannten Wahlgebäuden verfolgen möchten, sind verpflichtet, ihre Kontaktdaten gegenüber dem Wahlvorstand bereit zu stellen. Der Wahlvorstand ist laut Corona-Verordnung zur Erhebung dieser Daten berechtigt.

„Bitte suchen Sie zum Schutz unserer Wahlhelfer und weiterer Wähler das Wahllokal nicht auf, wenn Sie die Symptome einer Covid-19-Infektion wie Fieber, trockenen Husten oder eine Störung des Geschmacks- oder Geruchssinns aufweisen oder in den letzten 14 Tagen vor der Wahl Kontakt zu einer infizierten Person hatten“, so die Gemeinde Kleines Wiesental. „In solch einem Fall dürfen Sie nicht im Wahllokal wählen.“

Für diese kurzfristig erkrankten oder abgesonderten Personen bestehe bis 15 Uhr am Wahltag die Möglichkeit, Briefwahl zu beantragen.

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