Kleines Wiesental Entfernung „bedingungslos“ gefordert

Markgräfler Tagblatt

Straßenbauschutt im Wald: BUND kritisiert Behörden massiv / Landratsamt: Grenzwerte in keinem Fall überschritten

Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) äußert in einer Stellungnahme im Zusammenhang mit der Ablagerung von Bauschutt und Erdaushubmaterial in Waldgebieten im Kleinen Wiesental massive Kritik an den zuständigen Behörden. Das Landratsamt Lörrach weist diese allerdings zurück und betont, es seien in keinem Fall vorgegebene Grenzwerte überschritten worden.

Von Peter Schwendele

Kleines Wiesental. „Im Kleinen Wiesental und Böllener Tal wurde teilweise kontaminierter und unsortierter Straßenbauschutt für Forstwegebau verwendet“, schreibt Markus A. Wursthorn, Vorsitzender des BUND-Regionalverbands Hochrhein. Die Gesamtlage habe sich zugespitzt, als durch einen Erdrutsch im Vordergrundbachtal bei Neuenweg kontaminiertes Material in den Bach oberhalb von Heubronn rutschte, erinnert der BUND an das Frühjahr. Wursthorn kritisiert, dass manche Aufschüttungen so massiv seien, „dass sie durch Wegebau und die Anlage von Holzablagerungs- oder Wendeplätzen nicht gerechtfertigt werden können und offenbar eher billigem Abklappen von Material dienten“. In diesem Zusammenhang könne man von einer „Verschlimmbesserung“ der Wege reden.

Grundsätzlich sei die Ausbringung von Material zur Anlage oder Ausbesserung von Waldwegen genehmigungsbedürftig, doch eine solche Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde liege nicht vor. Laut einer Mitteilung des Landesumweltministeriums über den Einsatz von Recyclingmaterial im Waldwegebau dürften zum Waldwegebau nur Recyclingbaustoffe verwendet werden, die mindestens der Qualitätsklasse Z 1.1. genügen, schreibt der BUND in seiner Presseerklärung weiter.

BUND hat Zweifel an Beteuerungen

Gar nicht zulässig sei der Einsatz von Recyclingmaterial in naturschutzrechtlich ausgewiesenen Schutz- und Natura-2000-Gebieten sowie auf Flächen mit gesetzlich geschützten Biotopen. „Gegen beides wurde im Kleinen Wiesental verstoßen“, so die Haltung des BUND.

Seltsam erscheint der Umweltorganisation vor allem, dass Umweltbehörde und Staatsanwaltschaft einerseits und BUND andererseits dieselbe Vor-Ort-Beprobungsmethode benutzen, dabei aber zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen. „Die ständigen Beteuerungen von Umweltbehörde und Bürgermeister, das sei ja alles unbedenklich, erinnern uns an die Frühzeit der Umweltbewegung in den 80er Jahren“, schreibt Wursthorn.

Der BUND moniert, dass bei der offiziellen Beprobung nur die oberste Schicht „aufgekratzt“ worden sei, man aber vermuten müsse, dass darunter noch viel mehr unsortiertes, bedenkliches Abbruchmaterial lagere.

Außerdem könne man sich „des Eindrucks nicht erwehren, dass die Behörden das Verfahren verschleppen“, so der BUND. Und schließlich bemängelt die Umweltorganisation die „suboptimale Kommunikation“ mit der Unteren Naturschutzbehörde. Auf ein vertrauliches Anschreiben an die Behörde, in dem man die Bedenken geschildert habe, sei keine Reaktion erfolgt. „Offensichtlich nehmen die Natur- und Umweltschutzbehörden die Naturschutzverbände nicht als Partner ernst“, hält Markus A. Wursthorn fest.

Keinesfalls dürften die nicht vorliegenden und nicht beantragten Genehmigungen nun nachträglich erteilt werden. Dies wäre laut BUND ein „fatales Signal“ und würde Naturschutzbehörden endgültig als „zahnlose Tiger“ diskreditieren. Es sei enttäuschend zu erleben, dass das Problem der Verwendung unaufbereiteten Straßenbauschutts für Waldwegebau auch in Zeiten des Biosphärengebiets und eines grünen Ministerpräsidenten nicht konsequent angegangen werde. Der BUND fordere jedenfalls „bedingungslos eine Entfernung des Bauschuttes nicht nur in, sondern auch an den Bachläufen“.

Michael Kauffmann, Dezernent für den Ländlichen Raum beim Landratsamt Lörrach, zeigt zwar Verständnis dafür, dass den BUND die Sorge um die Beeinträchtigung von Biotopen umtreibt, hält aber gleichzeitig fest, dass die betreffenden Stellen im Kleinen Wiesental umfassend beprobt worden seien, seit die Vorwürfe, es wären dort bedenkliche Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) gelagert worden, aufgekommen sind. „Das Ergebnis ist, dass in keinem Fall Grenzwerte überschritten worden sind“, so Kauffmann. Vielmehr liege man überall unter den definierten Grenzwerten für sogenanntes Z 1.1-Material.

„Wir nehmen das nicht auf die leichte Schulter“

Der Dezernent erläutert, weshalb dies bei den Vor-Ort-Proben des BUND mit einem PAK-Detektor anders wahrnehmbar gewesen sein könnte. In dem betreffenden Bodenaushubmaterial seien durchaus „kleinere Teerbröckchen“ zu finden und wenn diese konkret angesprüht würden, zeige sich eine entsprechende Reaktion; dies bedeute jedoch nicht, dass in dem Gesamtmaterial vorgegebene Grenzwerte überschritten würden. Im Gegenteil seien die diskutierten Materialien nach den geltenden Vorschriften für den Wegebau auch im Wald zulässig, betont Kauffmann. Es sei auch keine Trinkwassergefährdung gegeben. „Wir nehmen so etwas nicht auf die leichte Schulter“, sagt der Dezernent. Wenn gesundheitsgefährdende PAKs grenzwertüberschreitend im Wald abgelagert würden, müssten diese selbstverständlich wieder entfernt werden.

Zum Vorwurf der Verschleppung meint Kauffmann, dass man es bisher mit insgesamt 17 Einzelmaßnahmen zu tun habe, die Stück für Stück gemeldet worden seien; dabei handle es sich um ganz unterschiedliche Stellen und um ganz unterschiedliches Material. Die detaillierte Prüfung sei aufgrund dessen zeitintensiv.

Kauffmann plädiert dafür, zu einer „differenzierten Darstellung“ zu kommen. So sei zwar die erfolgte Verwendung von Straßenbaumaterial für Wegeinstandhaltungen „unbedenklich“, es gebe aber zwei konkrete Fälle, in denen Handlungsbedarf gegeben sei.

In zwei Fällen wird reagiert

Zum einen im Zusammenhang mit einer Wegebaumaßnahme bei einem Holzlagerplatz in Neuenweg. Auch hier seien zwar beim verwendeten Material die Grenzwerte nicht überschritten worden, doch sei die Maßnahme so ausgeführt worden, dass ein benachbartes Biotop in Mitleidenschaft gezogen wurde. „Das war naturschutzrechtlich nicht in Ordnung“, hält der Dezernent fest. Das betreffende Material müsse wieder entfernt werden.

Zum anderen sei die Erweiterung eines Holzlagerplatzes im Naturschutzgebiet Belchen bei den Oberen Belchenhöfen ohne Genehmigung erfolgt und müsse daher wieder zurückgenommen werden.

Beide Maßnahmen habe man bereits durchführen wollen, sei aber wegen der Witterungsverhältnisse mit Starkregenfällen ausgebremst worden. Kauffmann sichert die Umsetzung der beiden Vorhaben in der kommenden Woche zu, sofern sich das Wetter dann zuträglicher zeigt.

Weiter im Raum steht eine Strafanzeige der IG Vernunftkraft im Zusammenhang mit den Ablagerungen im Wald des Kleinen Wiesentals. Die Staatsanwaltschaft hat ihre Ermittlungen noch nicht abgeschlossen.

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