Für den Bereich „Falgen“ im Ortsteil Wieslet wurde die Ergänzungssatzung erstellt. Damit sie rechtskräftig bekannt gegeben werden kann, muss aber noch die Zufahrtsproblematik geklärt werden.
Wieslet: Temporeduktion aus Richtung Weitenau vom Ortseingang bis zur Wiesebrücke angedacht
Für den Bereich „Falgen“ im Ortsteil Wieslet wurde die Ergänzungssatzung erstellt. Damit sie rechtskräftig bekannt gegeben werden kann, muss aber noch die Zufahrtsproblematik geklärt werden.
Von Heiner Fabry
Kleines Wiesental. Die Bauleitplanung hatte angemerkt, für den Bereich wäre eine Sondernutzung für eine Ausfahrt erforderlich. Weiter wird darauf hingewiesen, dass die vorhandenen Sichtfelder auf der 90-Grad-Kurve eingehalten werden können. Das Planungsbüro hat im Auftrag der Verwaltung die Sichtfelder geprüft und dabei festgestellt, dass bei einer Temporeduzierung auf 30 Stundenkilometer das geforderte Sichtfeld eingehalten werden kann.
Daher schlägt die Verwaltung vor, ab dem Ortsschild Wieslet aus Richtung Weitenau bis nach der Einfahrt zum neu errichteten Haus Kropf die Temporeduktion auf 30 Stundenkilometer zu beantragen. Idealerweise soll das Tempolimit auf 30 Stundenkilometer bis an die Wiesebrücke im Ortskern verlängert werden.
Zur Begründung führt die Verwaltung an, dass es keine Gehwege ab dem Abzweig Lambachweg Richtung Falgen gibt. Weiter gibt es im Ortskern mit Kindergarten, Schule und der Tageseinrichtung Marqua zwei Schulbus-Haltestellen. Der Lösungsvorschlag wurde am vergangenen Mittwoch im Gemeinderat diskutiert. Ortsvorsteher und Gemeinderat Heinz Eichin bestätigte, dass der Ortschaftsrat Wieslet den Vorschlag der Verwaltung befürwortet. Gemeinderat Heinz Brendlin merkte an, er halte eine Tempo-30-Lösung für übertrieben. Rolf Vollmer erklärte, er sei grundsätzlich gegen ein Tempo 30 auf Durchgangsstraßen und werde sich bei der Abstimmung enthalten.
Der Gemeinderat beauftragte in der Abstimmung mit Mehrheit (fünf Ja-, zwei Nein-Stimmen, bei drei Enthaltungen) die Verwaltung, für den Bereich „Falgen“ eine Temporeduzierung auf 30 Stundenkilometer zu beantragen. Dabei soll die Ausweitung der Geschwindigkeitsbegrenzung bis zur Wiesebrücke im Ortskern mit berücksichtigt werden.