Kleines Wiesental Genehmigung verweigert

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Einstimmig abgelehnt hat der Gemeinderat Kleines Wiesental den Bauantrag für dieses Objekt an der Schopfheimer Straße in Wieslet für ein Lager und Garagen. Inzwischen seien Fakten geschaffen worden, die sich nicht mit den Bauplänen deckten, hieß es. Foto: Gerald Nill

Gemeinderat: Bauvorhaben in Wieslet sorgt für Missmut

Kleines Wiesental (gni). Ärger gibt es um ein Bauvorhaben in Wieslet. Nach dem Ortschaftsrat verweigerte auch der Gemeinderat Kleines Wiesental in seiner jüngsten Sitzung einstimmig die Genehmigung für das Projekt.

Worum geht es? Geplant sind an der Schopfheimer Straße 6 „Garagen und Lager“. Zweimal habe es aber bereits Änderungen und Abweichungen von den Plänen gegeben, berichtete Ortsvorsteher Heinz Eichin dem Gemeinderat. Seine Auffassung: „Die Pläne entsprechen den Tatsachen nicht.“ Durch den Bauherren würden Fakten geschaffen, die sich von den eingereichten Plänen unterscheiden. Bauherr ist eine Firma mit Sitz in Freiburg. Während die Firma Nachträge zum Bauantrag einreiche, schaffe sie schon wieder Fakten, die sich nicht mit den eingereichten Plänen deckten, berichtete der Ortsvorsteher dem Gemeinderat.

Inzwischen sei das Genehmigungsverfahren in seiner Strittigkeit auch beim Landratsamt bekannt. Die Verwaltung des Kleinen Wiesentals bestätigt: „Das ursprünglich eingereichte Bauvorhaben wurde nicht wie genehmigt errichtet.“ Das Landratsamt habe inzwischen ein ordnungsbehördliches Verfahren eingeleitet, weil eine Außentreppe nicht Teil der Genehmigungsplanung war. „Bei der Vorlage der Bauunterlagen hat die Verwaltung festgestellt, dass es bereits wieder Abweichungen gibt. Es wurden statt der Fenster Balkontüren eingebaut,“ so die Gemeinde Kleines Wiesental in ihrer Stellungnahme.

Außerdem sei im hinteren Teil des Hauses ein Kamin und ein Ofen eingebaut worden. Diese Beobachtung sei auch dem Landratsamt mitgeteilt worden.

Die Bauaufsicht habe das Bauvorhaben inzwischen unter die Lupe genommen. Beim Ortstermin sei deutlich geworden, dass „es im Obergeschoss eher nach Wohnung aussieht“. Fazit der Gemeinde: „Der hintere Teil der Gebäudes wird inzwischen genutzt.“ Im hinteren Teil des Hauses befinde sich eine „Vereinsräumlichkeit“. Der Verdacht dränge sich auf, dass es in dem Neubau auch nicht genehmigte Wohnräume gebe. Das Landratsamt werde auch dieser Sache nachgehen.

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