Kleines Wiesental Kalkulation soll Kosten für Bestattung detailliert auflisten

Markgräfler Tagblatt

Gemeinderat II: Geplante Änderung der Friedhofssatzung sorgt für kontroverse Diskussion / Entscheidung vertagt

Kleines Wiesental (chs). Nicht alle Gemeinderäte sind mit der Änderung der Friedhofssatzung einverstanden. Sie sieht Erhöhungen der Gebühren von 7 bis 169 Prozent ab 1. September dieses Jahres vor. Die Bestattung von Personen im Alter von zehn und mehr Jahren soll künftig 650 statt 500 Euro kosten, die Bestattung von Personen unter zehn Jahren 400 statt 300 Euro und die Beisetzung von Aschen 250 statt 200 Euro. Die Überlassung eines Reihengrabes für Personen im Alter von zehn und mehr Jahren steigt laut Plan von 150 auf 400 Euro, für Personen unter zehn Jahren werden 200 statt 75 Euro fällig.

Die Überlassung eines Urnenreihengrabes für Personen im Alter von zehn und mehr Jahren soll 350 statt 130 Euro, das Urnenreihengrab für Personen unter zehn Jahren 150 statt 60 Euro kosten.

Die Gemeinde will die Gebühren für ein Wahlgrab (je Einzelgrabfläche) von 600 auf 900 Euro und für das Urnenwahlgrab (je Einzelgrabfläche) von 300 auf 450 Euro erhöhen.

Die Benutzung der Friedhofshalle (Aussegnungshalle) für die ersten drei Tage erhöht sich auf 120 Euro, die Benutzung einer Leichen- / Kühlzelle je weiteren angefangenen Tag auf 30 Euro. Das ist jeweils eine Verdoppelung. Für die Beisetzung der von auswärts überführten Gebeine werden zukünftig 450 Euro fällig, für die Genehmigung zur Aufstellung eines Grabmals 30 Euro.

„Der Ortsteil Raich hat die Gebührenerhöhung einstimmig abgelehnt“, sagt Ortsvorsteher Jürgen Lacher. Auch Bürchau hat ihr nicht zugestimmt. Fritz Meier sagt: „Ein Einzelurnengrab kann nicht teuerer sein als ein halbanonymes Gräberfeld.“

Tegernau hat laut Ernst Kallfaß der Änderung der Friedhofssatzung „grundsätzlich zugestimmt“, Wies ebenfalls, duldet aber nur eine maximale Erhöhung pro Amtshandlung um 100 Prozent. Patricia Fromm (Wies) stört sich an den hohen Gebühren. „Die Bestattung ist ein Service der Gemeinde an die Bewohner.“ Ihr ist auch nicht recht, dass sämtliche Bestattungen im Kleinen Wiesental von lediglich einem Gartenbaubetrieb übernommen werden. Bürgermeister Schönbett verweist auf die letzte Ausschreibung, die ergeben habe, dass der jetzige Bestatter das „deutlich günstigste“ Angebot abgegeben habe.

Zudem seien die Bestattungen in anderen Gemeinden deutlich teurer. „In Steinen gibt es zum Beispiel eine Unterhaltungsgebühr je Bestattungsfall“, sagt der Bürgermeister. Die Entscheidung über die Änderung der Friedhofssatzung wurde vertagt. Die Gemeinderäte wollen erst eine Kalkulation mit Auflistung von Personal- und Sachkosten zu Rate ziehen und dann eine Entscheidung treffen. Kritisiert wird auch, dass sich Enkenstein beziehungsweise Schopfheim nicht an den Pflege- und Baukosten des Friedhofs Wieslet und an der Entsorgung von Abfall und Grünschnitt beteiligen. Verstorbene Enkensteiner können sich in Wieslet bestatten lassen, weil der zweitkleinste Ortsteil von Schopfheim zum Bestattungsbezirk Wieslet gehört. Der Ortschaftsrat Wieslet spricht sich daher für eine Erhöhung der Gebühren für die Enkensteiner Bevölkerung um 25 Prozent aus.

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