Kleines Wiesental Kontroverse um Angebot für Reparatur

Manuel Hunn
Obwohl der Hangrutsch in Neuenweg nicht auf der Tagesordnung der Gemeinderatssitzung stand, diskutierte das Gremium über das Vorgehen bei der Auftragserteilung für die Behebung der Schäden. Foto: zVg/Gemeindeverwaltung

Bei der Beratung des Kleinwiesentäler Gemeinderats über die Reparatur einer Brücke, entbrannte eine Diskussion. Es ging darum, ob bei „Gefahr in Verzug“, wie kürzlich im Falle des Hangrutschs, ein zweites Angebot für die Behebung der Schäden nötig ist.

Bürgermeister Gerd Schönbett berichtete in der Gemeinderatssitzung am Mittwoch über die vor ein paar Jahren schon einmal provisorisch reparierte Brücke über der Kleinen Wiese in Neuenweg. Er sei mit einem Statiker und Vertretern eines Bauunternehmens vor Ort gewesen – dabei sei festgestellt worden, dass die Brücke erneut saniert werden muss. Durch das Unternehmen sei eine erneute Reparatur „bei der man nicht genau weiß, wie lange sie hält“ möglich. Das Angebot des Bauunternehmens hierfür beläuft sich auf den „überschaubaren“ Betrag von rund 23 000 Euro.

Fördergelder fehlen

Im Gegensatz zu einer kompletten Erneuerung der Brücke bietet die provisorische Reparatur laut Schönbett den Vorteil, dass die Brücke weiter befahren werden kann und nur kurzzeitig gesperrt werden muss. Hinzu komme, dass zwar ein Antrag auf Fördergelder aus dem Ausgleichstock für einen kostspieligen Neubau der Brücke gestellt werden kann, diese Gelder dann aber an anderer Stelle fehlen: „Wir haben im nächsten Jahr einige dringende Projekte, die wir über den Ausgleichstock finanzieren müssen“, betonte der Bürgermeister. Schönbett plädierte daher für eine erneute provisorische Reparatur: „Dann haben wir den Rücken frei für die Ausgleichstock-Anträge.“

Widerspruch erhielt der Bürgermeister vor allem aus Neuenweg: Gemeinderat Werner Schwald wies darauf hin, dass ohne einen Neubau weiterhin keine Lastwagen über die Brücke fahren können und diese nicht auf gesamter Breite nutzbar ist. „Jetzt schiebt man das noch einmal raus und weiß nicht wie lange“, sagte er zum Vorschlag der Verwaltung. Die Neuenweger Ortsvorsteherin Contanze Schmies pflichtete ihm bei: „Es wäre schlecht, wenn wir in fünf Jahren wieder an der selben Stelle sind und wieder eine Behelfssanierung machen.“ Ein Neubau dürfe nicht ewig hinausgeschoben werden.

Schwald ging insbesondere auch auf die Kosten ein. Er könne nicht nachvollziehen, warum kein weiteres Angebot für die Reparatur eingeholt wurde. Bereits für die Behebung der Schäden durch den Hangrutsch am Neuenweger Kindergarten habe die Verwaltung nur ein einziges Angebot einer Baufirma, die Gleiche wie in diesem Fall, vorgelegt. Schließlich gebe es noch weitere Bauunternehmer in der Region.

Schönbett erwiderte, dass das Landratsamt beim Hangrutsch „Gefahr in Verzug“ feststellte und daher keine Zeit blieb, weitere Angebote einzuholen. Auch dies konnte Schwald nicht nachvollziehen, im Falle des Hangrutschs gehe es schließlich um eine Summe in Höhe von bis zu 90 000 Euro. Man hätte auch in der kurzen Zeit weitere Unternehmen fragen können, ob sie die Schäden genauso schnell beheben können. „Sonst müssen wir immer schauen, dass wir es kostengünstig hinkommen“, betonte er. Gemeinderat Matthias Leisinger unterstützte die Ansicht, dass man ein zweites Angebot hätte einholen sollen. Er stellte die Frage, wer entscheide, welches Unternehmen bei „Gefahr in Verzug“ angefragt wird. Hauptamtsleiterin Claudia Brachlow erklärte, dass der von der Verwaltung beauftragte Statiker die Anfrage für die Arbeiten am Hangrutsch organisiert habe. Und da die betreffende Baufirma gerade in Neuenweg tätig sei, wurde diese auch für die Brückensanierung angefragt – die Verwaltung verspricht sich hierdurch eine Kostenersparnis, da das Unternehmen „nur den Bagger umsetzen“ müsse. Zudem sei von Vorteil, dass das Bauunternehmen bereits die erste provisorische Brückenreparatur realisiert hat.

Gemeinderätin Brigitte Schwarzwälder machte den Vorschlag, dem betreffenden Statiker anzuweisen, in Zukunft stets zwei Angebote einzuholen. Rolf Vollmer, Ortsvorsteher von Wies, betonte daraufhin, dass dem Gremium nicht bekannt sei, ob dieser noch weitere Bauunternehmen angefragt hat. Schönbett gab zu, dass auch die Verwaltung keine Kenntnis hierüber hat.

Sperrung in Kauf nehmen

Er unterstrich, dass auch die Gemeindeverwaltung weitere Angebote einholen kann. Bei „Gefahr in Verzug“ müsse jedoch abgewägt werden, ob durch den zusätzlichen Zeitaufwand Nachteile, wie eine längere Sperrung von Kindergarten oder Brücke, in Kauf genommen werden.

Das Gremium stimmte schließlich mit der Enthaltung von Schwald für die provisorische Brückenreparatur durch das Bauunternehmen. Wie Brachlow informierte, wird die Brücke für die Arbeiten zehn Tage lang voll gesperrt. Die Anwohner sollen zu gegebener Zeit informiert werden.

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