Das Bauantragsverfahren sieht laut Sitzungsprotokoll vor, dass direkte Nachbarn und Grundstückseigentümer zum Projekt angehört werden. Diese können in den nächsten vier Wochen Einwände, Ideen und Anregungen dazu schriftlich einbringen. Sämtliche direkt an die Baufläche angrenzende Grundstücke seien im Besitz der Gemeinde, erklärte Hauptamtsleiterin Andrea Kiefer. Dennoch habe man beschlossen, diejenigen Anwohner und Eigentümer anzuschreiben, die entlang des Baugrundstücks in der Bündtenfeldstraße und im Zweierweg direkt gegenüberliegen.
Wie die Gemeinde weiter mitteilt, ist der Bauantrag abgestimmt worden und entspricht dem kürzlich beschlossenen Bebauungsplan Bürgerzentrum. Deshalb sei das gemeindliche Einvernehmen gemäß Baugesetzbuch nicht erforderlich. Der Bauantrag wird gemeinsam mit den Zuschriften der Anwohner bei der nächsten öffentlichen Sitzung vorgestellt und nach Wunsch einiger Gemeinderäte auch als eigener Tagungspunkt beraten und zur Beschlussfassung vorgelegt.