Die Gemeinderäte haben sich in ihrer Sitzung einstimmig auf die Formalien zur Bürgermeisterwahl im kommenden Jahr verständigt.
Der Kleinwiesentäler Gemeinderat hat die Formalien der anstehenden Bürgermeisterwahl festgelegt. Wie bereits angekündigt, wird Gerd Schönbett nicht mehr zur Wahl antreten.
Die Gemeinderäte haben sich in ihrer Sitzung einstimmig auf die Formalien zur Bürgermeisterwahl im kommenden Jahr verständigt.
Da der amtierende Bürgermeister Gerd Schönbett angekündigt hatte, sich nicht mehr zur Wahl zu stellen, ist er per Gesetz Vorsitzender des Gemeindewahlausschusses, dem die Leitung der Gemeindewahlen und die Feststellung des Wahlergebnisses obliegt.
Wie in unserer Zeitung bereits im vergangenen Juni vermeldet, nennt der 64-jährige Schönbett, der mittlerweile auch Mitglied des Kreistags ist, zum einen Altersgründe für seinen Rückzug vom Bürgermeisteramt. Zum anderen habe ihn „die Wind-Geschichte Energie gekostet“. Damit endet die Ära des ersten Bürgermeisters der Einheitsgemeinde Kleines Wiesental nach insgesamt 16 Jahren am 31. Mai. Zum 1. Juni ist die Stelle des Bürgermeisters neu zu besetzen.
Das Gremium setzte als Wahltermin den 16. März fest. Eine eventuelle Stichwahl findet am 13. April statt. Die Stelle des Bürgermeisters wird am 27. Dezember öffentlich ausgeschrieben.
Um einen „größeren Kreis interessierter Personen“ zu erreichen, soll die Stellenausschreibung im Staatsanzeiger, in den Tageszeitungen und im Mitteilungsblatt der Gemeinde veröffentlicht werden. Bewerbungen für das Amt können bis zum 17. Februar, 18 Uhr, eingereicht werden.
Am 18. Februar tagt der Gemeindewahlausschuss, um über die Zulassung der Bewerbungen zu entscheiden. Dem Gemeindewahlausschuss gehören neben Schönbett Annette Grether und Michael Degen an. Ersatzpersonen sind Doris Glagau und Anita Senn.
Eine öffentliche Bewerbervorstellung der zugelassenen Kandidaten ist laut Hauptamtsleiterin Claudia Brachlow nicht zwingend. Der Gemeinderat könne zu gegebener Zeit den Ablauf und die Termine für eine Bewerbervorstellung festlegen beziehungsweise diese Aufgabe dem Gemeindewahlausschuss übertragen.
Wie Brachlow berichtete, tendiert die Verwaltung bei der Einteilung der Wahlbezirke dazu, abermals Elbenschwand dem Wahlbezirk Bürchau zuzuordnen. Dies würde dazu führen, dass die Elbenschwander Wähler ihre Stimme am Wahlsonntag wieder in Bürchau abgeben müssen. Hintergrund sei die Möglichkeit, dass es in Elbenschwand weniger als 30 Urnenwähler geben wird – und somit das Wahlgeheimnis nicht ausreichend gewahrt wäre.