Der zweite Entwurf sehe eine ausdrückliche Erlaubnis für Ärzte vor, Beihilfe zu leisten als gleichwertige Option zur Palliativkultur. In Variante drei wird jegliche Teilnahme an Selbsttötung ohne Ausnahme bestraft, ganz im Gegensatz zum vierten Entwurf, der allen aktiv oder passiv an Selbsttötung Beteiligten Straffreiheit garantiert, wenn die Beteiligung nicht gewerbsmäßig betrieben wird.
„Ich bin unglaublich gespannt, wie die Abstimmung ausgeht“, beteuerte er. Die vierte Variante würde Deutschland „an die Schweiz ran rücken“, vermutet Armin Schuster.
Hans Viardot wies indes darauf hin, dass er stolz und glücklich sei, solche Hilfen während seiner ärztlichen Tätigkeit nie geleistet zu haben. Auch heute noch plädiere er dafür, „alles so zu belassen, wie es ist“, will heißen: Selbsttötung und Hilfen dazu sind und bleiben straffrei, weil es – so Armin Schuster - nach dem Grundgesetz „keine Pflicht gibt, zu leben.“