Kleines Wiesental Rechtssicherheit wird geschaffen

Markgräfler Tagblatt
Armin Schuster (links) und Hans Viardot diskutierten über Sterbehilfe. Foto: Hans-Jürgen Hege Foto: Markgräfler Tagblatt

25 Jahre Hospiz Kleines Wiesental / CDU-Bundestagsabgeordneter Armin Schuster in der „Krone“

Kleines Wiesental-Tegernau (hjh). Mit Armin Schuster hatte Hans Viardot am Freitag jemanden in der „Krone“ zu Gast, den er uneingeschränkt bewunderte: „Ich bin beeindruckt von ihrer Ehrlichkeit, von ihrer Offenheit, mit der sie ihre Meinung zu aktuellen politischen Themen vertreten“, bekannte Viardot als Gründer von „Hospiz Kleines Wiesental“ und als Gastgeber eines weiteren Vortrags aus der Reihe „Sterbebegleitung“.

Armin Schuster war aus Berlin angereist, um über die „Sterbehilfe aus gesetzlicher Sicht“ zu referieren. Und das tat er dann auch, engagiert, gefühlvoll und mit jeder Menge Sachverstand vor so wenigen Gästen, dass Hans Viardot peinlich berührt zugab: „In der bewegten Geschichte unseres Wirtshausmuseums hat es das noch nie gegeben.“

„Schade“, fand der ehemalige Landarzt, für den gerade dieses Thema, das ihn und sein Hospiz seit mehr als 25 Jahren nicht nur begleitet, sondern regelrecht auf Trab hält, eine Herzensangelegenheit ist. Im Lauf der Zeit ist die Hospizbewegung trotz vielfältiger Widerstände aus allen Ecken gesellschaftsfähig geworden. Und nun ist wohl auch die Politik auf den Zug aufgesprungen. Konkret geplant sei, so Schuster, die Hospiz- und Palliativversorgung flächendeckend zu fördern und zu unterstützen.

Anfang November dieses Jahres stehe die Verabschiedung eines Gesetzes zur Sterbehilfe auf der Tagesordnung des Bundestages mit dem Ziel, für alle Beteiligten eine verlässliche Rechtssicherheit zu schaffen ist und zu der im Bundestag Anfang November in zweiter und dritter Lesung „endlich“ Rechtssicherheit in Form von Gesetzen geschaffen werden soll, die das derzeit herrschende „kunterbunte Durcheinander vieler unterschiedlicher Meinungen“ beenden.

Einfach sei der Weg zu den vier Gesetzentwürfen, die nun zur Entscheidung anstehen, nicht gewesen. In fünfstündiger Orientierungsdebatte mit nervenaufreibenden Diskussionen, in deren Mittelpunkt viele Bilder erschütternder Schicksale kranker Menschen standen, habe er seine ursprünglich ablehnende Haltung gegen jede Art von assistiertem Suizid revidiert und stehe nun voll hinter dem fraktionsübergreifenden Entwurf der Gruppe um Michael Brand, der Angehörigen und dem Sterbenden nahe stehenden Personen Möglichkeiten an die Hand geben will, unter ganz bestimmten Voraussetzungen als letztes Mittel Beihilfe zum Suizid leisten zu können. Es verstehe sich von selbst, dass in diesem Gesetzentwurf künftig jede Art von geschäftsmäßiger Sterbehilfe ausgeschlossen bleiben werde, beteuerte der Abgeordnete und verteidigte seine Haltung als „Entscheidung für das Leben, die Raum lässt, im schlimmsten Fall eine menschliche Lösung für einen würdigen Tod zu finden.“

Der zweite Entwurf sehe eine ausdrückliche Erlaubnis für Ärzte vor, Beihilfe zu leisten als gleichwertige Option zur Palliativkultur. In Variante drei wird jegliche Teilnahme an Selbsttötung ohne Ausnahme bestraft, ganz im Gegensatz zum vierten Entwurf, der allen aktiv oder passiv an Selbsttötung Beteiligten Straffreiheit garantiert, wenn die Beteiligung nicht gewerbsmäßig betrieben wird.

„Ich bin unglaublich gespannt, wie die Abstimmung ausgeht“, beteuerte er. Die vierte Variante würde Deutschland „an die Schweiz ran rücken“, vermutet Armin Schuster.

Hans Viardot wies indes darauf hin, dass er stolz und glücklich sei, solche Hilfen während seiner ärztlichen Tätigkeit nie geleistet zu haben. Auch heute noch plädiere er dafür, „alles so zu belassen, wie es ist“, will heißen: Selbsttötung und Hilfen dazu sind und bleiben straffrei, weil es – so Armin Schuster - nach dem Grundgesetz „keine Pflicht gibt, zu leben.“

Die Begleitung Sterbender bedeute aus Sicht des Hospizes „Hilfe beim Sterben“ und nicht „Hilfe zum Sterben“, machte Hans Viardot seine Haltung deutlich. Nachdem das Hospiz Kleines Wiesental das Thema „Sterbehilfe“, einschließlich Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen, vielfach öffentlich aus ärztlicher, kirchlicher und juristischer Sicht angeboten und diskutiert hat, ist sicherlich die gesetzgeberische Sicht in der heute breit gefächerten Debatte über Sterben und Tod in unserer Gesellschaft von Interesse und vielleicht wegweisend. Letztlich geht es um „Hilfe beim Sterben“. Und „Man soll nicht durch den Arzt sterben, sondern an der Hand des Arztes in den Tod begleitet werden“.

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