Die Änderungen waren notwendig geworden, weil der Bebauungsplan 35 Jahre alt ist und einige Festsetzungen nicht mehr zeitgemäß sind. Der Gemeinderat stimmten der ersten Änderung des Bebauungsplans zu.
Sie erlaubt drei Wohneinheiten statt zwei pro Gebäude (zweieinhalb Geschosse sind erlaubt), Garagen außerhalb des Baufensters (sie dürfen ein Flachdach haben, wenn dieses begrünt ist) und beseitigt Festsetzungen zu den Dachgauben. Die Böschungen zum Nachbargrundstück dürfen nicht höher als ein Meter, die Stützmauern nicht höher als 60 Zentimeter sein, die Kombination von beidem darf eine Höhe von 1,60 Meter nicht überschreiten. Die Gemeinderäte stimmten den Änderungen von Verwaltung und Behörden zu; der Wunsch des BUND Schopfheim, Gabionenwände zu verbieten, stieß nicht auf Zustimmung der Verwaltung.