Keine Grundlage für konkretes Ziel
Doch eine konkrete Verpflichtung sprach das Gericht nicht aus. Es gebe keine Grundlage, dem Konzern einen konkreten Prozentsatz zur Senkung des Ausstoßes von klimaschädlichem Kohlendioxid (CO2) aufzuerlegen. Das wäre demnach auch wenig effektiv.
Es ging konkret um die Emissionen, für die Shell direkt verantwortlich ist, etwa bei der Produktion von Öl und Gas. Da sei das Unternehmen bereits auf gutem Weg, sagten die Richter. Es erfülle bereits die Forderungen und wolle bis 2030 selbst eine Reduzierung von 50 Prozent erreichen.
Andere springen in die Lücke
Knackpunkt bei der Klage aber waren der weitaus größte Teil des Ausstoßes, die indirekten CO2-Emissionen, also die aus den Aktivitäten von Kunden resultieren, etwa Energiezentralen oder Fluggesellschaften oder Autofahrer, die Shell-Benzin tanken.
Wenn Shell weniger Öl und Gas fördern oder liefern würde, so die Richter, dann würden andere Unternehmer wahrscheinlich in die Lücke springen. "Andere Unternehmen würden dann den Handel übernehmen. Am Ende würde damit keine Reduzierung von CO2-Emissionen erreicht", stellten die Richter fest. Im Kleinen heißt das auch: Wenn Shell seine Tankstellen schließen müsste, würden Autofahrer schlicht zu einer anderen Tankstelle gehen.
Auch der Verbrauch von Kohle könnte zunehmen. Zum Beispiel: Wenn Shell einer Energiezentrale kein Gas mehr liefern würde, dann wäre das gut für die CO2-Bilanz von Shell. Doch wenn die Zentrale stattdessen Strom mit Kohle erzeugt, wäre das deutlich schlechter fürs Klima. Denn Kohle ist schädlicher als Gas.
Welche Folgen dieses Urteil nun auf andere Verfahren haben wird, ist unklar. Denn es gibt weltweit ähnliche Klagen gegen Unternehmen.