Kreis Lörrach „2G“: Ungeimpfte bleiben draußen

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Nur wer geimpft oder genesen ist und dies nachweisen kann, darf noch Geschäfte betreten. Ausnahmen gelten dabei für Läden, die der Grundversorgung dienen (Symbolfoto) Foto: Tim Nagengast

Pandemie: Ab sofort gelten im Handel schärfere Einschränkungen / Nächtliche Ausgangssperre

Kreis Lörrach - Im Landkreis Lörrach sind gestern weitere Zugangs- und Ausgangsbeschränkungen für Ungeimpfte und Nichtgenesene in Kraft getreten. Sie dürfen ohne besonderen Grund nach 21 Uhr ihre Wohnung nicht mehr verlassen. In weiten Teilen des Handels gilt außerdem ab sofort „2G“.

Grundlage ist die aktuelle Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg, die verschärfte Maßnahmen vorschreibt, wenn an zwei aufeinanderfolgenden Tagen die Sieben-Tage-Inzidenz die kritische Marke von 500 überschritten hat. Das ist im Landkreis Lörrach der Fall. daher sind zusätzlich zu den Maßnahmen der Alarmstufe II weitere Beschränkungen in Kraft getreten, wie die Kreisverwaltung in einer Pressemitteilung schreibt.

Für Handel und Märkte gilt in weiten Teilen „2G“

Nichtimmunisierten Kunden ist der Zutritt zu Betrieben des Einzelhandels und zu Märkten – mit Ausnahme von Betrieben und Märkten der Grundversorgung – nicht gestattet. Abholangebote und Lieferdienste einschließlich solcher des Online-Handels sind für diese Kunden ohne Einschränkung zulässig.

Ausgenommen von der Zugangsbeschränkung sind Betriebe und Märkte der Grundversorgung: der Lebensmitteleinzelhandel einschließlich Wochenmärkten, der Getränkehandel, Direktvermarkter, Metzgereien, Bäckereien, Konditoreien und Ausgabestellen der Tafeln sowie Apotheken, Reformhäuser, Drogerien, Sanitätshäuser, Orthopädieschuhtechniker, Hörgeräteakustiker, Optiker, Babyfachmärkte, Tankstellen, Reise- und Kundenzentren des öffentlichen Personenverkehrs, der Zeitungs- und Zeitschriftenverkauf, Poststellen, Paketdienste, Banken und Sparkassen, Reinigungen, Waschsalons, Bau- und Raiffeisenmärkte, Blumengeschäfte, Gärtnereien, Gartenmärkte, Baumschulen sowie Verkaufsstätten für Weihnachtsbäume, Futtermittel und Tierbedarf.

Ausgangssperre mit etlichen Ausnahmen

Personen, die weder geimpft noch genesen sind, ist der Aufenthalt außerhalb der Wohnung oder sonstigen Unterkunft in der Zeit von 21 Uhr bis 5 Uhr des Folgetags ohne Vorliegen triftiger Gründe nicht mehr gestattet. Als solche gelten beispielsweise der Besuch von Gremiensitzungen von juristischen Personen, Gesellschaften und vergleichbaren Vereinigungen, Veranstaltungen und Sitzungen der Organe der Legislative, Judikative und Exekutive sowie der Selbstverwaltung (beispielsweise Gemeinderatssitzungen).

Auch Versammlungen im Sinne des Paragrafen 12 CoronaVO, die der Wahrnehmung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit nach Art. 8 des Grundgesetzes zu dienen bestimmt sind, dürfen besucht werden. Keine Beschränkungen gelten für Ungeimpfte auch für religiöse Veranstaltungen wie Gottesdienste oder Beerdigungen.

Auch die Ausübung beruflicher Tätigkeiten oder die Teilnahme an Übungen und Einsätzen von Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst unterliegt keiner Beschränkung.

Gestattet ist außerdem der Besuch von Ehegatten und (Lebens)Partnern in deren Wohnung, die Inanspruchnahme medizinischer, pflegerischer, therapeutischer und veterinärmedizinischer Leistungen, die Begleitung und Betreuung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen, insbesondere die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts im privaten Bereich.

Draußen nur alleine

Verlassen darf man als Ungeimpfter seine Wohnung nach 21 Uhr auch für die im Freien – nicht jedoch in Sportanlagen – stattfindende allein ausgeübte körperliche Bewegung (beispielsweise Joggen, oder für unaufschiebbare Handlungen zur Versorgung von Tieren sowie, wie der Landkreis mitteilt, für „sonstige vergleichbar gewichtige Gründe“.

Weiteres Vorgehen

Wenn die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis Lörrach fünf Tage in Folge unter 500 liegt, werden diese zusätzlichen Beschränkungen für nichtimmunisierte Personen am darauffolgenden Tag wieder aufgehoben. Maßgeblich hierfür sind die vom Landesgesundheitsamt veröffentlichten Zahlen.

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