Kreis Lörrach Ambulant geht vor stationär

Die Oberbadische
Der Zuschussbedarf in der Jugendhilfe soll in den kommenden Jahren moderat ansteigen. Für das Jahr 2018 liegt er bei 18,3 Millionen Euro. Foto: Archiv Foto: Die Oberbadische

Jugendhilfeausschuss: Paradigmenwechsel in der Jugendhilfe / Teilhaushalt 7 –­ Jugend & Familie beraten

Von Michael Werndorff

Im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Jahr 2018 wurde jetzt der Teilhaushalt 7 (THH) – Jugend & Familie behandelt. Laut Sozialdezernentin Elke Zimmermann-Fiscella hat die Jugendhilfe in den vergangenen Jahren eine erfreuliche Entwicklung erlebt.

Kreis Lörrach. Die guten Zahlen seien zum Teil auf die Sozialstrategie des Kreises und auch auf die gesunkene SGB II-Quote (Menschen, die Transferleistungen beziehen) zurückzuführen, verwies Zimmermann-Fiscella auf den Zusammenhang zwischen dem Bezug der Hilfen zur Erziehung und besagter Quote. Auch hätte die Personalaufstockung bei den sozialen Diensten und der Ausbau in der psychologischen Beratungsstelle positive Effekte erzielt.

Bei den Fallzahlen sprach sie von einem Paradigmenwechsel – weg von familienersetzenden Maßnahmen hin zu ambulanten Hilfen, die früh in Anspruch genommen würden. Der präventive Ansatz sei der richtige Weg, wie es weiter hieß, außerdem würden Eltern in ihrer Erziehungsfähigkeit gestärkt, während die Kinder stationär in Jugendhilfeeinrichtungen untergebracht seien, und das durchschnittlich für einen Zeitraum von 22 Monaten. Vergleichzahlen auf Länderebene bezüglich der Jugendhilfe gibt es derzeit nicht, wie zu erfahren war. Das soll sich aber Ende kommenden Jahres ändern.

Insgesamt wird der Zuschussbedarf in der Jugendhilfe in den kommenden Jahren moderat ansteigen, wie aus dem Haushaltsplan für das Jahr 2018 hervorgeht. Die erhöhten Ansätze sowohl bei den Erträgen als auch bei den Aufwendungen resultieren aus den Planungen für die Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern (UMA). Die Steigerungen bei den Aufwendungen in der Jugendhilfe, die in den nächsten Jahren zu erwarten sind, verursachen zu erwartende Erhöhungen der Kostensätze in der ambulanten und stationären Betreuung.

Konkret umfasst der THH 7 Aufwendungen in Höhe von rund 37 Millionen Euro, diesen stehen Erträge von 18,8 Millionen gegenüber. Der Zuschussbedarf für das Haushaltsjahr 2018 beträgt 18,3 Millionen Euro, rund eine Million weniger als für 2017, erklärte Zimmermann-Fiscella. Und weiter: „Das ist bemerkenswert, denn in der Jugendhilfe wird über Pflegesätze abgerechnet, die aufgrund tariflicher Veränderungen steigen werden“, erklärte die Dezernentin.

Weiterhin beschäftigte neben Jugendfreizeiten (wir berichteten) auch die Schulsozialarbeit den Jugendhilfeausschuss. Dieser hat jetzt einstimmig die Empfehlung an den Kreistag ausgesprochen, den Zuschuss zur Schulsozialarbeit von 21 275 Euro pro Jahr und Vollzeitstelle auf 25 000 Euro zu erhöhen. Beantragt haben die freien Träger der Schulsozialarbeit eine Erhöhung auf 29 439 Euro, wie aus der Sitzungsvorlage hervorgeht. Die Drittelfinanzierung sei nicht mehr gegeben, wie Norbert Kreienkamp von der Stabsstelle Planung & Steuerung (Jugendhilfe) erklärte.

Das Land habe seinen Zuschuss auf 16 700 Euro pro Vollzeitstelle eingefroren. Somit wirke sich jede Tariferhöhung auf die Schulträger und den Träger der öffentlichen Jugendhilfe aus, welche die Erhöhung praktisch alleine tragen müssten. Die Träger der Schulsozialarbeit wollen im kommenden Jahr deshalb erneut ihre Kosten darstellen, wie es weiter hieß. Gabriele Weber (SPD) und Gunter Halter (FW) mahnten in Sachen Mitfinanzierung an, das Land massiv in die Pflicht zu nehmen.

Michael Schmitt-Mittermeier vom Diakonischen Werk erklärte, dass der Betrag kaum zur Deckung der Personalkosten ausreiche, noch könne man allerdings die fehlenden finanziellen Mittel kompensieren. „Unterm Strich legen wir aber drauf“, stellte er klar.

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