Kreis Lörrach Artenschutz: Gartenarbeiten bald durchführen

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Gehölzer sollten jetzt zurückgeschnitten werden. Foto: ag

Kreis Lörrach. Die Untere Naturschutzbehörde des Landratsamts Lörrach empfiehlt, anstehende Gartenarbeiten rechtzeitig vor Beginn der Vegetationszeit durchzuführen. Bis zum 28. Februar ist es noch erlaubt, Büsche, Sträucher oder Hecken zu schneiden, Bäume zu fällen oder auch zu roden.

Kreis Lörrach. Die Untere Naturschutzbehörde des Landratsamts Lörrach empfiehlt, anstehende Gartenarbeiten rechtzeitig vor Beginn der Vegetationszeit durchzuführen. Bis zum 28. Februar ist es noch erlaubt, Büsche, Sträucher oder Hecken zu schneiden, Bäume zu fällen oder auch zu roden.

Zwischen dem 1. März und dem 30. September ist dies nicht mehr gestattet, um Nistplätze oder Lebensstätten für Vögel und andere wildlebende Tiere nicht zu gefährden. „Für Maßnahmen, die unbedingt notwendig sind, zum Beispiel im Rahmen der Verkehrssicherheitspflicht, gelten Ausnahmen – sofern die Belange des Artenschutzes berücksichtigt werden“, erklärt Michael Walter vom Fachbereich Landwirtschaft & Naturschutz des Landratsamts. „Schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses oder zur Gesunderhaltung von Bäumen sind jederzeit zulässig.“

Gerade in stark besiedelten Gebieten sind private Gärten und Parks oft die letzte Rückzugsmöglichkeit für Tiere. Vögel sind zur Aufzucht ihrer Jungen auf Bäume, Hecken und Sträucher angewiesen. Nur wenn sie während dieser Zeit ungestört bleiben, können sie ihre Jungen erfolgreich aufziehen. Insbesondere ältere Bäume sind wichtig für gefährdete Tierarten. Zahlreiche Insekten, die für verschiedene Tiere als Nahrungsquelle dienen, sind auf Totholz angewiesen“, informiert Walter. Bei älteren Bäumen genüge oft ein Rückschnitt, um sie für einige weitere Jahre zu erhalten.

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