Die Ausflüge des DAV Lörrach führten unter anderem zu ausgewiesenen Radstrecken in der Schweiz wie zum Beispiel nach Gempen oder an andere Orte, wo mit Schildern auf das gegenseitige Rücksichtnehmen aufmerksam gemacht werde.
Baden-Württemberg hat Sonderregelung
Die meisten Sportler hielten sich an die geltenden Regeln der Waldbesitzer, obwohl hier ein großes Erschwernis hinzukomme: Die einzelnen Landesverordnungen für die Waldbetretung sei ein Flickenteppich im Bundesgebiet, bemängelt Madlee Disch, Mitorganisatorin der MTB-Touren beim DAV Lörrach. Sie wünsche sich eine einheitliche Regelung, weil „beim Aufenthalt in den deutschen Wäldern oft unbewusst Landesgrenzen übertreten werden“.
Baden-Württemberg habe das Bundeswaldgesetz sehr streng ausgelegt. Es gilt hier immer noch eine Zwei-Meter-Regel für Radfahrer. Diese besagt, dass nur Wege befahren werden dürfen, die breiter als zwei Meter sind.
Uwe Binder, MTB-Hilfsführer beim DAV Lörrach, stört bei der Diskussion Mountainbiker gegen Forstbetrieb, dass ein wichtiger Aspekt unerwähnt bleibe: „Wenn das Landratsamt von Kommunen als Waldeigentümer spricht, sollte nicht vergessen werden, dass der Wald nicht nur dem Forstbetrieb und seinen wirtschaftlichen Interessen gehört, sondern eben auch den Bürgern zum Zwecke der Naherholung.“ Zudem würden die Waldarbeiter mit ihren Maschinen und Fahrzeugen nicht weniger in die Natur eingreifen als der MTB-Sport.
Dass es nun laut Landratsamt und Förstern vermehrt zu illegalen Aktivitäten auf den Trails kommt, ist auch der gegenwärtigen Pandemie-Situation geschuldet. Disch, die als Lehrerin beruflich mit jungen Menschen zu tun hat, kritisiert, dass zu wenig öffentlicher Raum für diese geschaffen werde. Sie könne teilweise nachvollziehen, wenn sich Jugendliche jetzt im Wald austoben wollten: „Früher haben wir in den Wäldern Hütten gebaut. Heute bauen junge Menschen Trails.“