Kreis Lörrach Aufsuchende Angebote zunächst nur für Heime

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Nach der Impf-Verordnung werden zunächst die über 80-Jährigen, Pflegeheimbewohner und Beschäftigte im Gesundheitswesen geimpft. Foto: Die Oberbadische

FAQ: Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Covid-19-Impfung

Kreis Lörrach -  Mit dem Start der Impfungen am 27. Dezember hat Baden-Württemberg seine Zentralen Impfzentren (ZIZ) in Betrieb genommen. Die Kreisimpfzentren (KIZ) sollen mit Blick auf die nächste Impfstofflieferung erst am Freitag, 22. Januar, ihre Pforten öffnen.

Wer kommt zuerst an die Reihe? Wie erhalte ich einen Impf-Termin, und wie wird noch geimpft? Folgender Fragen-Antwort-Katalog soll Licht ins Dunkel bringen.

Wer wird zuerst geimpft? Nach der Impf-Verordnung werden zuerst die über 80-Jährigen sowie die Bewohner von Pflegeheimen geimpft. Auch das Personal dieser Häuser, Beschäftigte im Gesundheitswesen, die einem besonders hohen Ansteckungsrisiko ausgesetzt sind, gehören zu der ersten Gruppe.

Dann sollen Personen mit hoher und erhöhter Priorität eine Impfung erhalten. Zu diesen zählen unter anderem Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, an chronischen Erkrankungen leiden, Krebspatienten, Menschen mit Rheuma oder auch Erzieher und Lehrer.

Wie wird noch geimpft? Flankierend zu den Impfzentren wird es mobile Impfteams geben, die sogenannten „aufsuchenden Angebote“ – zum Beispiel für Pflegeheime, wie das Landratsamt informiert. Ein Teil der vulnerablen Gruppen wird vor allem auf aufsuchende Angebote zur Impfung angewiesen sein. Daher stellen die mobilen Impfteams eine wichtige Ergänzung zu den geplanten Zentren dar, wenngleich die Umsetzung logistisch herausfordernd ist, schreibt das Landratsamt.

Wird auch im häuslichen Umfeld geimpft? Aufsuchende Impfungen bei pflegebedürftigen Menschen sind derzeit aufgrund der begrenzten Verfügbarkeit des Impfstoffs noch nicht möglich, heißt es von Seiten des Landes Baden-Württemberg. Ob und in welcher Form Menschen, die immobil sind, zu einem späteren Zeitpunkt aufsuchend geimpft werden können, wird je nach Verfügbarkeit des Impfstoffs spätestens im Rahmen der Regelversorgung durch die Hausärzte erfolgen.

Wo wird geimpft? Im Landkreis Lörrach soll das Kreisimpfzentrum (KIZ) am Freitag, 22. Januar, seine Pforten in der Soccer-Halle des Lörracher Freizeit-Centers „Impulsiv“ öffnen.

Wie lange soll das KIZ bestehen bleiben? Die Kreisimpfzentren sind derzeit bis Juni 2021 eingeplant. Sofern notwendig, wird deren Tätigkeit darüber hinaus auch verlängert werden.

Wie und wann kann ich mich anmelden? Die Anmeldung zu einem Impftermin erfolgt über die bundeseinheitlich ärztliche Bereitschaftsdienst-Nummer 116 117. Über den Zeitpunkt wird das Landratsamt noch informieren. Überdies steht die Onlineplattform www.impfterminservice.de zur Verfügung.

Was muss ich zum Impftermin mitbringen? Impflinge sollen laut Gesundheitsministerium ihren Impfpass, die elektronische Gesundheitskarte und ein Ausweisdokument mitbringen. Eine Impfberechtigung (Bescheinigung vom Arzt oder Arbeitgeber) beziehungsweise ärztliche Bescheinigungen von Vorerkrankungen sind in der ersten Phase nicht notwendig.

Warum werden die vorhandenen Impfstoffdosen nicht schneller verimpft? Aufgrund der zu Beginn knappen Verfügbarkeit von Impfstoffen werden zunächst vor allem Pflegeheimbewohner mit mobilen Teams geimpft. Die Organisation dieser Impfungen ist aufwendiger und zeitintensiver als bei Impfungen in Impfzentren.

Wieviel Impfstoff steht zur Verfügung? Bis Ende Januar sollen deutschlandweit drei bis vier Millionen Impfdosen zur Verfügung stehen. Alle Lieferungen werden nach ihrem Bevölkerungsanteil an die Bundesländer verteilt. Für das gesamte erste Quartal wird mit elf bis 13 Millionen Impfdosen gerechnet.

Reicht eine einmalige Impfung aus? Nein. Der Impfstoff von Biontech wird in zwei Dosen innerhalb von drei Wochen verimpft, um sicherzugehen, dass eine vollständige Immunität gegen das Virus erreicht wird. Bei der Terminvereinbarung beerhalten Impflinge gleichzeitig die Termine für die Erst- und Zweitimpfung.

Muss ich mich impfen lassen? Nein, die Immunisierung ist freiwillig, es herrscht kein Impfzwang.

Wo kann ich mich impfen lassen, wenn die Kreisimpfzentren wieder aufgelöst werden? Mittelfristig ist die Impfung für die Gesamtbevölkerung mit zunehmender Anzahl an verfügbarem Impfstoff im Laufe des Frühjahrs/Sommers über die Regelversorgung (Haus- und Facharztpraxen) vorgesehen. Das Land plant, sich dann aus dem Impf-Geschehen zurückzuziehen.

Weitere Informationen: Weitere Informationen gibt es auch im Internet unter www.loerrach-landkreis.de/corona/impfen.

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