Kreis Lörrach Ausnahmen für Grenzgänger

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Der Landkreis prüft, welche zusätzlichen Testmöglichkeiten eingerichtet werden können. Foto: Die Oberbadische

Coronatest: Allgemeinverfügung für Hochinzidenzgebiete

Kreis Lörrach -  Nach der aktuellen Corona-Einreiseverordnung des Bundes gelten für Einreisen aus sogenannten Hochinzidenzgebieten und Virusvariantengebieten strengere Vorschriften. Hochinzidenzgebiete sind Länder, in denen eine besonders hohe Inzidenz für die Verbreitung des neuartigen Coronavirus besteht.

Derzeit sind weder die Schweiz noch Frankreich zum Hochinzidenzgebiet oder Virusvariantengebiet erklärt worden. Sollte dies künftig eintreten, ist nach der Bundesverordnung bei Grenzübertritt nach Deutschland der Nachweis eines negativen Corona-Tests erforderlich, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Gerade auch für das Dreiländereck würde dies eine massive Einschränkung des Alltags- und Berufslebens für die Region bedeuten.

Für den Fall der Einstufung als Hochinzidenzgebiet sieht die Corona-Einreiseverordnung die Möglichkeit von Ausnahmen durch die zuständigen Behörden vor.

Landkreise können Ausnahmen festlegen

Das Land Baden-Württemberg hat nun die Möglichkeit geschaffen, dass diese Ausnahmen von den Landkreisen in Form von Allgemeinverfügungen festgelegt werden können. Der Landkreis will daher vorbereitend eine Allgemeinverfügung erlassen, erklärte Michael Laßmann, Dezernent für Recht, Ordnung und Gesundheit, gestern im Rahmen eines Pressegesprächs.

Die strenge Einreiseverordnung wurde teilweise entschärft: So sind in einer Kalenderwoche zwei Tests vorgeschrieben, außerdem kann der Test in Deutschland nachgeholt werden. Das Ergebnis müsse also nicht bei der Einreise mitgeführt werden, erklärte Laßmann. Indes: Sollte man aus einem Virusvariantengebiet zurückkehren, ist nach derzeitigem Stand keine Ausnahme vorgesehen, wie weiter zu erfahren war.

Ziel: Tests auch in Apotheken

Zeitnah sollen diese Testungen auch vermehrt in grenznahen Apotheken angeboten werden; hierzu laufen Abstimmungen zwischen der Landesapothekerkammer, dem Landesapothekerverband und dem Sozialministerium. Offene Fragen müssten schnell geklärt werden, sagte Laßmann. Es würden auch Testnachweise aus dem Gebiet, aus dem die Einreise stattfindet, anerkannt, die Kostenübernahme gelte aber nur für Tests, die in Baden-Württemberg durchgeführt werden.

Der Landkreis prüft derzeit, wie noch weitere, zusätzliche Testmöglichkeiten eingerichtet werden können, für den Fall, dass die Nachbarländer zu Hochinzidenzgebieten erklärt werden. „Für die vorhandenen Strukturen ist das eine große Herausforderung“, meinte der Dezernent.

Darüber hinaus gibt es Änderungen in der Teststrategie für das Personal von Schulen, Kitas und Einrichtungen der Kindertagespflege. Seit gestern wird die freiwillige Testmöglichkeit in der Zeit bis einschließlich 31. März auf zwei anlasslose Testoptionen pro Woche ausgeweitet.

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