Die strenge Einreiseverordnung wurde teilweise entschärft: So sind in einer Kalenderwoche zwei Tests vorgeschrieben, außerdem kann der Test in Deutschland nachgeholt werden. Das Ergebnis müsse also nicht bei der Einreise mitgeführt werden, erklärte Laßmann. Indes: Sollte man aus einem Virusvariantengebiet zurückkehren, ist nach derzeitigem Stand keine Ausnahme vorgesehen, wie weiter zu erfahren war.
Ziel: Tests auch in Apotheken
Zeitnah sollen diese Testungen auch vermehrt in grenznahen Apotheken angeboten werden; hierzu laufen Abstimmungen zwischen der Landesapothekerkammer, dem Landesapothekerverband und dem Sozialministerium. Offene Fragen müssten schnell geklärt werden, sagte Laßmann. Es würden auch Testnachweise aus dem Gebiet, aus dem die Einreise stattfindet, anerkannt, die Kostenübernahme gelte aber nur für Tests, die in Baden-Württemberg durchgeführt werden.