Kreis Lörrach Beschränkung für Ungeimpfte außer Kraft

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Es gelten neue Regeln. Foto: Sebastian Gollnow/dpa

Kreis Lörrach. Es gilt in Baden-Württemberg nun wieder die Alarmstufe I. Unter anderem treten damit die Ausgangsbeschränkungen für nicht geimpfte und nicht genesene Personen ab sofort nicht mehr bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von 500 in Kraft, sondern erst bei einer Inzidenz von 1500 an zwei aufeinanderfolgenden Tagen in der Alarmstufe II.

Kreis Lörrach. Es gilt in Baden-Württemberg nun wieder die Alarmstufe I. Unter anderem treten damit die Ausgangsbeschränkungen für nicht geimpfte und nicht genesene Personen ab sofort nicht mehr bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von 500 in Kraft, sondern erst bei einer Inzidenz von 1500 an zwei aufeinanderfolgenden Tagen in der Alarmstufe II.

Damit ist ab Freitag, 28. Januar, die Ausgangsbeschränkung auch im Landkreis Lörrach wieder aufgehoben. Die Inzidenz im Landkreis liegt bei gut 1200 (siehe unten stehenden Artikel). Die entsprechende Bekanntmachung wurde auf der Internetseite des Landkreises veröffentlicht.

Hintergrund ist der Beschluss der Landesregierung vom 27. Januar, mit dem sie die Corona-Verordnung erneut angepasst hat. Das Land kehrt damit zum Stufenplan mit einigen Anpassungen zurück.  Die wichtigsten Fragen und Antworten zur neuen Corona-Verordnung hat das Land hier zusammengestellt: www.baden-wuerttemberg.de/de/service.

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