Angeklagter räumt die Tat ein
Der 48-Jährige räumte vor Gericht die Tat ein. In einer Einlassung, die er von seiner Verteidigerin vortragen ließ, gab er an, er und seine Bekannte hätten schon am Vorabend des besagten Streits viel getrunken und auch Kokain konsumiert. Am folgenden Tag sei der Streit nach dem Anruf bei der Polizei weiter eskaliert. Er habe wahllos auf sein Opfer eingestochen und sei danach schockiert gewesen. Er habe nicht mehr gewusst, was er machen solle und habe weiter getrunken. „Der Streit ist komplett entglitten“, erklärt die Verteidigern, ihr Mandant habe keine Tötungsabsicht gehabt, die Tat sei so nicht geplant gewesen.
Vor der Großen Strafkammer des Landgerichts geht es denn auch in erster Linie um die Frage, ob der Angeklagte für seine Tat in vollem Umfang schuldfähig ist oder nicht - und ob dafür ins Gefängnis muss oder dauerhaft in die Psychiatrie. In der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft ist jedenfalls von einer „paranoiden Schizophrenie“ die Rede, derzufolge die Fähigkeit des Angeklagten, das Unrecht seiner Tat einzusehen, eingeschränkt gewesen sei. Hinzu komme der Konsum von verschiedenen psychotropen Substanzen wie Alkohol, Opiate, Kokain oder Cannabis, psychosoziale Desintegration und dissoziale Entwicklung.
Explosion von Gewalt
Warum der verhängnisvolle Streit dermaßen aus dem Ruder lief und in einer „Explosion von Gewalt“ endete, wie der Vorsitzende Richter Martin Hauser es ausdrückte, blieb an den ersten drei Verhandlungstagen im Dunkeln. Der Angeklagte selbst äußerte sich dazu jedenfalls nicht, machte über sein Anwältin lediglich dunkle Andeutungen, dass ihm jemand einen Strick drehen wolle.