Mit dem neuen Energiegesetz, dessen Entwurf vorliegt, sollen durch die Festlegung der Obergrenze für Atomstrom und der Vorgabe, bis 2015 dessen Anteil auf 50 Prozent zu senken, die juristischen Grundlagen für den Rückbau der Atomenergie und die Stilllegung des AKW Fessenheim geschaffen werden. Das bedeute, dass spätestens mit der Inbetriebnahme des Euroreaktors in Flamanville im Gegenzug ein bestehendes AKW vom Netz gehen muss. Auch wenn letztlich die Entscheidung bei der EDF liege, sprechen nach Überzeugung der französischen Gesprächspartner alle Gründe für die Stilllegung des AKW Fessenheim. „Der Terminplan sieht nach wie vor für Ende 2016 die Stilllegung der beiden Fessenheim Atommeiler vor“, so die beiden Grünen-Abgeordneten aus Südbaden.
„Neben der Stilllegung des AKW Fessenheim waren für uns auch Maßnahmen zur Abfederung der sozialen und wirtschaftlichen Folgen für die Region von Bedeutung“, so Mielich und Frey. „Wie uns berichtet wurde, wird der französische Staat der Region Alsace vertraglich zusichern, dass durch die Stilllegung der beiden Atommeiler keine wirtschaftlichen Nachteile entstehen, beziehungsweise diese durch geeignete Maßnahmen kompensiert werden“. Vorgesehen sei, in den nächsten sechs Jahren Unternehmen aus dem Bereich Wissenschaft und Forschung, Gebäudetechnik und Erneuerbare Energien zur Ansiedlung in der Region um Fessenheim zu gewinnen.