Basel/Birsfelden (sda). Nach der Havarie des Kiesschiffes „Merlin“ auf dem Rhein in Basel im August 2014 (wir berichteten damals) muss die Schiffsbesitzerin, die Schweizer Wasserbau AG aus Birsfelden, nicht für alle von den Schweizerischen Rheinhäfen (SRH) geltend gemachten Kosten für Sicherung und Bergung aufkommen. Das Baselbieter Kantonsgericht hat deren Beschwerde teilweise gutgeheißen.