47 Prozent weniger neu begonnene Beschäftigungsverhältnisse seit März
Im 2. Quartal 2020. wurden über 2.400 Beschäftigungsverhältnisse weniger geschlossen als noch im 1.Quartal. Bis auf wenige Ausnahmen, wie die Land- und Forstwirtschaft, sowie Wach-und Sicherheitsdienstleistungen, seeien alle Branchen betroffen. Eine Konzentration nehme man den Bereichen wahr, die besonders vom Lockdown des 2. Quartals betroffen waren. Dazu zählen Handel, Gastronomie und körpernahe Dienstleistungen, wie z.B. Friseure und Kosmetikstudios,“ so Eckert.
Kurzarbeit bewahrt Arbeitsmarkt vor Kollaps
Die starke Inanspruchnahme von Kurzarbeit habe laut Eckert neben den Soforthilfen wesentlich dazu beigetragen, den Arbeitsmarkt vor dem Kollabieren zu retten und Arbeitslosigkeit im großen Stil verhindert. Dennoch Eckert auch im Dreiländereck eine große Betroffenheit. „Da muss man ehrlich sein, nicht für jedes Unternehmen ist die Kurzarbeit rettend, nicht jeder Betrieb kann Soforthilfen in Anspruch nehmen. Und wer stellt schon gerne Personal ein, wenn er nicht genau weiß, wie es die nächsten Monate wirtschaftlich weitergehen wird".
Zum Stichwort Kurzarbeit gibt die Arbeitsagentur einen wichtigen Hinweis an die Betrieben: Sie müssen beachten, dass bei Unterbrechungen des Leistungsbezugs von mindestens drei zusammenhängenden Monaten der bisherige Anspruch auf Kurzarbeitergeld endet. Dies gilt auch, wenn die Kurzarbeit ursprünglich für einen längeren Zeitraum bewilligt wurde.
In diesen Fällen müssen die Voraussetzungen neu nachgewiesen und Kurzarbeit fristgerecht innerhalb des ersten Monats angezeigt werden. Liegen die Voraussetzungen erneut vor, wird die Bezugsdauer ebenfalls neu festgelegt, teilt die Agentur mit.