Die Hürden wären in diesem Fall gar nicht so hoch gewesen: Die Versammlung hätte nicht genehmigt, sondern nur angemeldet werden müssen. Da das nicht geschehen war, bestand am Straftatbestand kein Zweifel.
Bei der Frage nach dem angemessenen Strafmaß gingen die Einschätzungen auseinander: Staatsanwältin Reil setzte unter dem Stichwort der „Generalprävention“ auf das abschreckende Signal, das vom vorliegenden Fall ausgehen sollte. Zur Begründung schlug sie den großen Bogen zu Ansehen und Funktionsfähigkeit des Rechtsstaats: „Es zerstört das Gemeinwesen, wenn der Einzelne sich nur an die Reglen hält, die er für gut befindet“. Auch das gelte unabhängig vom Thema – ob nun Proteste gegen Coronamaßnahmen oder gegen Klimawandel.
Richter Gadesmann stellte demgegenüber darauf ab, dass das Strafmaß die konkrete Verfehlung berücksichtigen müsse – und die halte sich bei dem bislang unbescholtenen Mann doch in Grenzen: „Das war keine Demo mit tausenden Teilnehmern, und kein Aufzug vor dem Haus eines Politikers.“