Der Auftrag an die Verwaltung war es, eine Lösung zu finden, die keine Über- oder Unterführungsbauwerke vorsieht. Insgesamt stehen zwei Varianten im Raum, ergänzte Erster Landesbeamter Ulrich Hoehler: Einmal ohne Anschluss der Lörracher Straße und einmal mit einem eingeschränkten Anschluss. Das heißt, die Ein- und Ausfahrt ist nur von beziehungsweise nach rechts möglich. „Alles andere wurde nach Beschluss der Kreisräte nicht mehr weiterverfolgt“, machte Hoehler deutlich. Nun bestehe der Auftrag, eine Kostenberechnung für beide Varianten aufzustellen. Bevor der Kreistag im November entscheidet, soll über die Entwurfsplanung mit den Gemeinden Rümmingen und Binzen im September abgestimmt werden.
Dass das Projekt seit 40 Jahren im Raum steht, war Anlass für Kritik. Dass die Verwaltung die Umsetzung der Teil-Ortsumfahrung verschleppe, wies Landrätin Marion Dammann zurück: „Jeder Prüfschritt wirft neue Aspekte und Fragen auf, die es zu beantworten gilt“, erklärte die Landrätin. Sie sei überzeugt, im Herbst den Beschlussvorschlag der Verwaltung vorlegen zu können.
Wie Hoehler darlegte, sei der Lärmschutz (förder- und genehmigungsfähiger Lärmschutzwall oder Lärmschutzmauer) eine Herausforderung bei den Planungen. Hier müssten die Bedürfnisse abgewogen werden, sagte Ganz. Und weiter: „Für die Anwohner müssen wir etwas Erträgliches schaffen.“