Kreis Lörrach - Die Schädlingsausbreitung des Maiswurzelbohrers soll mit einer klaren Fruchtfolgeregelung weiter bekämpft werden, teilte das Landratsamt gestern mit. Dazu verlängert die Lörracher Kreisverwaltung in enger Abstimmung mit den Regierungspräsidien, den Handlungsrahmen bis Ende 2022. Seit 2017 darf Mais auf derselben Fläche höchstens zwei Jahre hintereinander angebaut werden. Spätestens im dritten Jahr muss mit dem Maisanbau ausgesetzt werden.