Kreis Lörrach (ag). „Durch die kommunale Wärmeplanung entwickeln die Gemeinden eine Strategie zur Verwirklichung einer klimaneutralen Wärmeversorgung und tragen damit zur Erreichung des Ziels eines klimaneutralen Gebäudebestands bis zum Jahr 2040 bei“, heißt es in Paragraf 7 c des Klimaschutzgesetzes Baden-Württemberg. Dieser Paragraf lag auch dem Pilotprojekt „Unternehmensunabhängige interkommunale Wärmeplanung Landkreis Lörrach“ (UIWP) zugrunde, das nun in der Verabschiedung eines Wärmeplans für den Landkreis durch den Kreistag münden soll.